Fahrt in den Urlaubsort So viel kosten Knöllchen im Ausland

Düsseldorf · Die Schulferien in NRW haben begonnen, viele Familien planen einen Sommerurlaub – der ist nun auch wieder auch im Ausland möglich. Viele wollen am liebsten mit dem Auto anreisen. Was es dabei zu beachten gibt.

 Deutsche dürfen wieder nach Österreich verreisen - dabei dürfen sie aber nicht die Vignette vergessen.

Deutsche dürfen wieder nach Österreich verreisen - dabei dürfen sie aber nicht die Vignette vergessen.

Foto: dpa-tmn/Tobias Hase

Der ADAC rechnet in diesem Jahr mit deutlich mehr Deutschen, die im eigenen Land oder in den angrenzenden Nachbarländern Urlaub machen wollen: Fliegen kommt jedoch für die wenigsten infrage. Zum Glück sind viele Länder von uns aus mit dem Auto gut zu erreichen. Wer dort allerdings zum Verkehrssünder wird, muss mit teils hohen Strafen rechnen. Wir haben nützliche Infos über Bußgelder, Mautgebühren und sonstige Hinweise zum Autofahren im Ausland zusammengestellt.

Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten Mit dem Übertreten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann die Urlaubskasse in einigen Ländern mitunter stark strapaziert werden. So werden 20 Stundenkilometer, die der Autofahrer zu schnell unterwegs ist, in den Niederlanden und der Schweiz mit mindestens 170 Euro Bußgeld bestraft. Über 500 Euro kostet den Verkehrsteilnehmer dabei in Slowenien und Dänemark das Rasen mit 50 Stundenkilometern mehr als erlaubt. Hohe Strafen gibt es in allen europäischen Ländern auch für den Gebrauch eines Handys am Steuer, teuer zu stehen kommt den Fahrer auch das Nicht-Anlegen des Sicherheitsgurtes.

 Höhe der Bußgelder in den verschiedenen Ländern.

Höhe der Bußgelder in den verschiedenen Ländern.

Foto: Quelle: ADAC Grafik: Ferl, Podtschaske

Bußgelder schnellstmöglich bezahlen „Wer einen Strafzettel aus dem Ausland erhält, sollte besser zügig bezahlen“, sagt der ADAC. Denn mittlerweile können Knöllchen aus fast allen EU-Ländern ab einer Höhe von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Eine Ausnahme stellt Österreich dar: Dort fällige Bußgelder sind in Deutschland schon ab 25 Euro zu begleichen. Doch auch wenn eine Strafe unter den Mindestbetrag fällt, ist es nicht zu empfehlen, sie zu ignorieren. „Selbst wenn Strafen nicht vollstreckt werden, bleiben sie im Ausland offen – wer beispielsweise Strafen in Italien nicht bezahlt hat und beim nächsten Urlaub dort in eine Kontrolle gerät, muss nachzahlen,“ sagt der ADAC. Im Ausland gelten dabei zum Teil lange Verjährungsfristen. Um beim Beispiel Italien zu bleiben: Dort beträgt die Frist fünf Jahre, in Spanien sind es vier. Eine gute Nachricht für Verkehrssünder gibt es aber: Wer schnell bezahlt, kann mitunter viel Geld sparen. In einigen Ländern wie Griechenland, Frankreich oder Slowenien wird die Hälfte des Betrags erlassen, wenn innerhalb von zehn Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheides gezahlt wird. Außerdem gut zu wissen: Geldstrafen aus Nicht-EU-Ländern wie Norwegen oder Schweiz können in Deutschland nicht vollstreckt werden.

Sonderregelungen in Innenstädten In Belgien und Frankreich gibt es in mehreren Städten Umweltzonen. Die Zone in Brüssel umfasst beispielsweise das vollständige Gebiet der Hauptstadt-Region. In Belgien gilt dabei ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bis Euro-Norm 3. Wer dadurch nicht von einem Fahrverbot betroffen ist, muss sich zwingend vor der Einfahrt in die Umweltzone kostenfrei registrieren lassen. In Frankreich hingegen muss für eine Durchfahrt durch die „Zone à Circulation Restrainte“ (ZCR) vor Reiseantritt die französische Umweltplakette bestellt werden – diese kostet etwa drei Euro. Die deutsche Plakette ist dort nicht gültig. In Großbritannien gibt es seit 2008 eine sogenannte Niedrigemissionszone in der Hauptstadt Lodon. Registrierungspflichtig sind dort allerdings nur bestimmte Fahrzeuge, wie etwa Wohnmobile. Vorsichtshalber sollte man sich jedoch mindestens zehn Tage vor Antritt der Reise über die Bestimmungen für das eigene Fahrzeug informieren. In Italien hingegen sind viele Innenstädte als sogenannte „Zona a traffico limitato“ (ZTL) ausgewiesen. Schilder am Beginn der ZTL weisen auf die jeweils geltenden Beschränkungen hin. Das unzulässige Passieren kann hohe Strafen nach sich ziehen. „Wer ein Hotel innerhalb der ZTL gebucht hat, sollte sich bei diesem vorab über die Anfahrtsmöglichkeiten informieren“, rät der ADAC. In den meisten Fällen kann über das Hotel eine Zufahrtsberechtigung beantragt werden.

Mautgebühren und Vignettenpflicht In den EU-Ländern Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Polen, Portugal und Spanien müssen Autofahrer eine streckenbezogene Maut bezahlen. „Wer die Maut nicht korrekt bezahlt, muss mit Nachforderungen und Bußgeldern rechnen“, mahnt der ADAC. Italien beispielsweise darf nicht bezahlte Mautforderungen bis zu zehn Jahre einfordern. Daneben sollte auch die Vignettenpflicht beachtet werden. Diese gilt unter anderem in Österreich, der Schweiz und Ungarn. Die Vignette für sieben Tage kostet dabei zwischen 9,40 Euro (Österreich) und 15 Euro (Slowenien). In der Schweiz kann nur eine Jahresvignette erworben werden, diese kostet 39 Euro.

Führerscheinentzug Was in Deutschland seit April schon ab einer einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 Stundenkilometern innerorts und 26 Stundenkilometern außerorts mit dieser Strafe geahndet wird, kann im Ausland nicht vollstreckt werden: ein Führerscheinentzug. Der ADAC erklärt: „Die Behörden im Ausland können ein lokales Fahrverbot aussprechen, aber nicht den Führerschein als solchen Entziehen.“ Das Fahrverbot ist dann für das jeweilige Land gültig, nicht aber in Deutschland.

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