Insolvenzschutz Richter: GM haftet nicht für Todesfälle durch defekte Zündschlösser

Detroit · General Motors kann wegen der tödlichen Pannenserie durch defekte Zündschlösser bei älteren Modellen nicht haftbar gemacht werden. Durch ein Konkursverfahren von 2009 sei der Autobauer vor milliardenschweren Schadenersatzforderungen geschützt, urteilte Bundesrichter Robert Gerber am Mittwoch in New York.

Die Pannen-Serie beim Autoherstellter General Motors
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Die Pannen-Serie beim Autoherstellter General Motors

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Foto: ap

Zwar könnten Kläger immer noch wegen Wertverlusts ihrer Autos Ansprüche geltend machen - aber auch nur für Fälle nach dem Konkursende bei General Motors. Deren Anwälte zeigten sich enttäuscht über das Urteil.

Im Juli 2009 hatte Gerber den Konzern mit einer Befreiung von allen Verpflichtungen aus der Zeit vor der Pleite aus dem Insolvenzschutz entlassen. Doch die Kläger argumentierten, dass der Autobauer das Gericht vor sechs Jahren irreführte, weil er genau über Probleme mit defekten Zündschlössern Bescheid gewusst habe, dies jedoch jahrelang nicht angezeigt habe.

Durch die Defekte können sich betroffene Modelle vom Typ Cobalt der Marke Chevrolet und weiteren Kleinwagen plötzlich abschalten, auch wenn deren Zündschlüssel auf der Einschaltposition steht. Das kann dazu führen, dass der Motor bei voller Fahrt ausgeht, das Lenkrad nicht mehr bewegt werden kann und die Airbags ausgeschaltet werden.
Die Pannen werden mit mindestens 84 Todesfällen in Verbindung gebracht.

Mehr als 140 Klagen sind gegen GM anhängig. Die Anwälte der Kläger argumentierten, dass ihre Mandanten nie die Chance gehabt hätten, das Konkursverfahren anzufechten. Doch GM beharrte darauf, dass es als neues Unternehmen Vermögenswerte aus der Zeit vor der Pleite gekauft habe, die frei von jeden Verbindlichkeiten seien. Damit verwies der Konzern auf den Umstand, dass die meisten Wagen mit den defekten Zündschlössern verkauft wurden, bevor er aus dem Insolvenzschutz entlassen wurde. Viele Unfälle ereigneten sich vor Schaffung des "neuen" General Motors.

Das Urteil ist für den Konzern ein Teilsieg, durch den er aus Sicht von Beobachtern um Haftungsansprüche von sieben bis zehn Milliarden Dollar herumkommen könnte. Zugleich drohen GM womöglich jedoch kostspielige Klagen wegen unerwarteten Wertverlusten durch die Defekte.

Anwalt Robert Hilliard, der etliche Kläger vertritt, war dennoch enttäuscht über den Richterspruch. Er beschneide die Optionen von Opfern von Unfällen, die vor dem Insolvenzende bei GM passiert seien.
"Hunderte Opfer und deren Familien werden heute Abend mit dem Wissen ins Bett gehen, auf ewig der Gerechtigkeit beraubt zu sein", klagte Hilliard. "GM badet in Milliarden und darf womöglich nun den Toten und Verletzten sorgenfrei den Rücken zudrehen."

(ap)
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