Tuning-Verband warnt: Illegal und schädlich Gar nicht witzig: Lachgas-Einspritzung für den Motor

Düsseldorf (rpo). Motortuning mit Lachgas-Einspritzungen ist nicht nur illegal, sondern auch gefährlich. Der Verband Deutscher Automobil-Tuner warnt alle Fahrer vor teuren Motorschäden.

<P>Düsseldorf (rpo). Motortuning mit Lachgas-Einspritzungen ist nicht nur illegal, sondern auch gefährlich. Der Verband Deutscher Automobil-Tuner warnt alle Fahrer vor teuren Motorschäden.

Diese Art der Leistungssteigerung, die ursprünglich aus dem amerikanischen Dragster-Sport stammt, ist seit dem Kinofilm "The Fast and the Furious", der von illegalen Straßenrennen handelt, auch außerhalb der USA immer populärer geworden. Die Werbung für die derartige Systeme verspricht nach Angaben des Verbandes bis zu 100 Prozent Mehrleistung durch die Einspritzung von Lachgas (Distickstoffmonoxid, N2O). Dabei werde selten erwähnt, dass diese Art von Motortuning die zusätzlichen Pferdestärken nur über wenige Sekunden bieten kann. Die angebotenen Systeme seien weder exakt auf die jeweiligen Autos abgestimmt noch für dauerhaften Vollgasbetrieb ausgelegt, wie er speziell auf deutschen Autobahnen möglich sei.

Mit Lachgas-Tuning sind den Angaben zufolge vielfältige Risiken verbunden. Zum einen sei diese Art von Leistungssteigerung illegal, da sie nicht zulassungsfähig sei, erklärte der TÜV-Experte Jürgen Krause laut VDAT. "Einer TÜV-Prüfung für eine Lachgas-Einspritzung steht allein schon die Tatsache im Weg, dass weder der obligatorische Abgastest noch exakte Messungen der Motorleistung oder der Fahrleistungen möglich sind." Darüber hinaus stelle sich die Frage der Sicherheit bei Undichtigkeiten im Lachgassystem und die Frage der Zulässigkeit von Lachgas-Transporten, da hier auch Gefahrgut-Vorschriften zu beachten seien.

Ohne TÜV-Gutachten kann diese Art der Leistungssteigerung nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Wer dennoch eine Lachgas-Einspritzung installiert, verliert die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, was nach Angaben von Verkehrsrechtsexperten schwere Folgen haben kann. Wer mit einem solchen Fahrzeug unterwegs sei, müsse mit einem Bußgeld und drei Punkten in Flensburg rechnen. Zudem drohe der Verlust des Versicherungsschutzes.

Bastler bleiben bei Schäden auf Kosten sitzen

Grundsätzlich führt die Montage einer Lachgas-Einspritzung laut Tuning-Verband automatisch zum Verlust jeglicher Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller. "Wir haben mehrere Zuschriften von Autobesitzern erhalten, die mit solchen NOS-Systemen Motorschäden hatten, die zum Teil mehr als 10.000 Euro kosteten", berichtet Michael Lauer, Geschäftsführer des VDAT. "Natürlich lehnten die jeweiligen Autohersteller die kostenlose Reparatur ab. Damit bleibt diesen Autobesitzern nur die Möglichkeit, Gewährleistungsansprüche gegen die Firma zu richten, bei der die Lachgas-Einspritzung gekauft wurde. In der Realität ist das aber meist vergeblich, denn die Vertreiber dieser meist aus den USA importierten Systeme sind vor allem Hinterhof-Werkstätten ohne jeglichen finanziellen Background, die gar nicht in der Lage sind, für teure Motorschäden aufzukommen."

Damit bleibe der Besitzer eines mit Lachgas getunten Autos oft auf seinem teuren Motorschaden sitzen. Das könne weitere schwerwiegende Folgen haben, wenn das Auto finanziert oder geleast und der Umbau ohne Zustimmung des Finanzinstitutes durchgeführt worden sei. "Grundsätzlich kann man sagen, dass die Autofahrer statt auf Tuning durch Lachgas-Einspritzung besser auf konventionelles Tuning setzen sollen", erklärte Lauer.

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