Elektromobilität Fördermittel für E-Autos sinken

Das neue Jahr bringt neue Förderrichtlinien für Elektrofahrzeuge. In manchen Fällen gehen Käufer sogar leer aus. Was man jetzt wissen muss.

Keine Kohle – kein E-Auto? So schlimm kommt es nicht, aber zum neuen Jahr haben sich die Förderbedingungen für E-Autos geändert.

Keine Kohle – kein E-Auto? So schlimm kommt es nicht, aber zum neuen Jahr haben sich die Förderbedingungen für E-Autos geändert.

Foto: dpa-tmn/Marijan Murat

Wer sich ein neues E-Auto zulegt, konnte sich bislang über einen stattlichen Zuschuss von bis zu 9000 Euro von Bund und Hersteller freuen. Damit ist ab 2023 aber Schluss. Denn seit dem 1. Januar gilt eine neue Förderrichtlinie mit reduzierten Prämien vom Bund. So gibt es etwa für Plug-in-Hy-
bride von dieser Seite gar keinen Zuschuss zum Kaufpreis mehr. Die geplanten Änderungen im Überblick.

Laut Bundeswirtschaftsministerium wird der Bundesanteil ab Januar auf maximal 4500 Euro reduziert, wobei die endgültige Höhe vom Kaufpreis abhängt. Die volle Fördersumme gibt es für Autos mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro. Stromer, die über 40.000 und bis 65.000 Euro kosten, erhalten noch 3000 Euro. Fahrzeuge über dieser Preisgrenze sind nicht förderfähig. Zum staatlichen Umweltbonus hinzu kommt wie bisher noch ein Herstelleranteil von 50 Prozent, sodass E-Auto-Käufer seit 1. Januar also im besten Fall einen Zuschuss in Höhe von 6750 Euro erhalten können.

Die Förderung gilt nur für das Jahr 2023, anschließend wird die Förderhöhe weiter reduziert. „Ab 2024 gibt es dann einen einheitlichen Förderbetrag von nur noch 3000 Euro“, sagt Henning Busse von der Zeitschrift „Auto, Motor und Sport“. Gefördert würden dann auch nur noch neue E-Autos mit einem Nettolistenpreise von bis 45.000 Euro. Teurere Fahrzeuge gehen leer aus. Gefördert werden nur noch reine E-Autos und Brennstoffzellenautos. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon-
trolle (BAFA) veröffentlicht regelmäßig eine Liste förderfähiger E-Autos, die aktuell knapp 1000 Modelle umfasst. „Diese Liste wird ständig entsprechend der Neufahrzeuge am Markt aktualisiert“, sagt Andreas Hölzel vom ADAC. Auf die Liste kommen aber nur Fahrzeuge, die unterhalb der Preisgrenze von derzeit 60.000 Euro netto liegen.

Hier hat sich zum 1. Januar erst einmal nichts geändert. Jeder kann den Umweltbonus beantragen, auch Gewerbetreibende, Stiftungen oder Vereine. Ab dem 1. September, so der ADAC, sind aber nur noch Privatpersonen berechtigt, einen Förderantrag zu stellen. Zuständig ist das BAFA. Antragsteller ist immer die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. „Absender des Förderantrags ist also der Kunde, aber die Autohäuser helfen hier oft und bereiten die Papiere entsprechend so vor, dass nur noch unterschrieben werden muss“, sagt Busse. Kunden sollten diese Unterlagen aber gut prüfen.

Ausschlaggebend ist tatsächlich das Zulassungsdatum und nicht das Kaufdatum des Autos. „Das ist für viele Kunden schwer nachvollziehbar, wenn sie ein Jahr oder länger auf ihr neues E-Auto warten und dann vielleicht nur noch eine geringere Förderung erhalten, weil die Förderrichtlinie zwischenzeitlich angepasst wurde“, so Busse. Das BAFA wolle mit dieser Regelung aber Betrug vorbeugen und verhindern, dass falsch datierte Anträge eingereicht werden. Das ist mit dieser Regelung nicht möglich, denn der Förderantrag kann erst gestellt werden, wenn das Fahrzeug zugelassen ist.

Nur wer sein E-Auto mindestens zwölf Monate hält, hat Anspruch auf die volle Förderung. Vorher waren es sechs. Wer einen Stromer least, muss den Wagen mindestens 23 Monate fahren, damit der Förderbetrag voll gewährt wird. Bei einer kürzeren Leasingdauer wird der Bonus halbiert: Bei Leasingverträgen bis 23 Monaten gibt es noch 3000 Euro vom Staat. Wer weniger als zwölf Monate least, geht leer aus. Plug-in-Hybride mit Stecker und zusätzlichem Verbrennermotor fallen ganz aus der Förderung heraus. Steuerliche Vorteile wie die 0,5-Prozent-Regelung für Dienstwagen bleiben aber erhalten.

Auch für gebrauchte E-Autos kann der Umweltbonus beantragt werden. Allerdings dürfte es schwierig sein, ein tatsächlich förderfähiges Auto zu finden. „So ein gebrauchtes E-Auto darf höchstens zwölf Monate erstzugelassen sein und maximal 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben“, sagt Busse. „Außerdem darf bei der Erstzulassung keine Förderung beantragt worden sein. Diese Kombination wird es in der Praxis kaum geben, daher ist diese Förderung praktisch wirkungslos.“

Für 2022 waren fünf Milliarden Euro im Fördertopf gewesen. Für 2023 gibt es nur noch 2,1 Milliarden, für 2024 mit 1,3 Milliarden Euro noch weniger. „Einen Rechtsanspruch auf den Umweltbonus gibt es nicht, daher können Verbraucher auch leer ausgehen“, sagt Hölzel.

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