Initiative im Kampf gegen Verkehrssünder EU will Verfolgung über Landesgrenzen hinaus

Brüssel (RPO). Verkehrssünder, die sich im Ausland nicht an die Regeln halten, sollen nach dem Willen der EU-Staaten nicht länger ungeschoren davonkommen. Die europäischen Verkehrsminister einigten sich am Donnerstag in Brüssel auf einen entsprechenden Plan, der ein elektronisches System für den Austausch von Halterdaten vorsieht. Es geht vor allem ums Rasen, Fahren ohne Gurt, Trunkenheit am Steuer und das Missachten roter Ampeln.

Bußgeldkatalog ab November 2021: Die Strafen für Verstöße im Straßenverkehr
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Diese Strafen gibt es für Regelverstöße im Straßenverkehr

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Foto: dpa/Ole Spata

Die ins Visier genommen Verstöße sind der EU-Kommission zufolge die "vier großen Killer" und für 75 Prozent der Toten auf Europas Straßen verantwortlich. Daneben sollen auch das Fahren unter Drogen oder mit dem Handy am Ohr grenzüberschreitend verfolgt werden, außerdem das illegale Benutzen von Notfall-Spuren und das Motorradfahren ohne Helm.

Besonders heikel ist aus Kommissionssicht, dass sich Fahrer beispielsweise bei der Geschwindigkeit im Ausland offenbar viel seltener an Regeln stören als in der Heimat. Zwar machten sie durchschnittlich nur fünf Prozent der Fahrer aus, seien aber für 15 Prozent der Verstöße verantwortlich. "Zuviele Leute denken, dass wenn sie im Ausland sind, überhaupt keine Regel mehr gilt", sagte Verkehrskommissar Siim Kallas. "Das ist jetzt vorbei." Bislang gehen die Delinquenten oft ungestraft aus, weil die Verfolgung zu kompliziert ist.

Die deutsche Seite hatte auf EU-Ebene lange Bedenken, dass der Austausch von Halterdaten dazu führte, dass automatisch der Halter verantwortlich gemacht werden könnte - auch wenn er nicht selbst am Steuer saß. Diese Bedenken seien ausgeräumt worden, sagte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) nach dem Treffen.

"Wenn meine Tochter mit einem Wagen, der auf mich zugelassen ist, in Frankreich rast und dort erwischt wird, dann wird Frankreich von den deutschen Behörden die Halterdaten erbitten." Die deutschen Behörden würden dann darauf achten, dass mit diesen Daten der tatsächliche Fahrer ermittelt werde, "dass dies dann auch die Tochter erreicht", sagte Ramsauer weiter.

Der Gesetzesplan betrifft nur Geldstrafen, nicht den Entzug des Führerscheins oder Regelungen wie das Punkte-Register in Flensburg. Eine Harmonisierung der Strafen selbst wird nicht bezweckt: Für Verstöße in Frankreich muss der deutsche Fahrer also beispielsweise die Buße zahlen, die die Franzosen festgesetzt haben. Der Gesetzesplan muss jetzt im Europäischen Parlament beraten und von ihm gebilligt werden. Die Kommission hofft, dass er 2013 in Kraft treten kann.

(AFP/qui)
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