Urteil gegen Fahrdienst Erstes Fahrverbot gegen Uber-Fahrer
Frankfurt/Main · Der Genossenschaft der Taxifahrer gelingt ein weiterer Schlag gegen das Unternehmen Uber: Das Frankfurter Landgericht hat einem Uber-Fahrer jetzt ein Fahrverbot erteilt. Ein Taxiunternehmer hatte Klage gegen den Mann eingereicht.
Im Streit deutscher Taxi-Unternehmen mit dem Fahrdienst Uber hat das Landgericht Frankfurt zwei Fahrern Ordnungsgelder angedroht.
In beiden Fällen seien einstweilige Verfügungen erlassen worden, weil sie ohne Taxi-Lizenz von Uber vermittelte Fahrten durchgeführt hätten, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. "Spiegel-Online" hatte zuvor über einen Fall berichtet.
Das Gericht hatte Uber vergangene Woche bundesweit die Vermittlung untersagt, wenn Fahrer keine Genehmigung zur Personenbeförderung haben. Dagegen hatte Uber Widerspruch eingelegt und zugleich erklärt, sich nicht an das Verbot zu halten. "Der Fortschritt lässt sich nicht ausbremsen", erklärte die Start-up-Firma.
Am Dienstag will das Gericht in dem Fall entscheiden. Die Genossenschaft der Taxizentralen hatte angekündigt, Beweise gegen den US-Anbieter zu sammeln. Ziel sei, das je Fahrt vom Gericht angedrohte Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zu beantragen.
Die Höhe der angedrohten Strafe zeige, dass das Gericht das Thema sehr ernst nehme, erklärte Taxi Deutschland. "Uber betreibt illegalen Billig-Wettbewerb zu Lasten der Sicherheit", sagte der Vorsitzende von Taxi Deutschland, Dieter Schlenker. "Sich offen über die deutschen Verbraucherschutz-Gesetze hinwegzusetzen, ist ein Affront, der das wahre Gesicht dieses Unternehmens offenbart", fügte er hinzu.
Eine Sprecherin von Taxi Deutschland sagte, man behalte sich weitere Schritte gegen Uber vor. Der Taxi-Ersatzdienst war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Das US-Unternehmen, zu dessen Geldgebern Google und Goldman Sachs gehören, bietet seine Dienste weltweit bereits in 45 Ländern an.
Deutschland ist für die milliardenschweren Firma wegen seiner hohen Bevölkerungsdichte besonders interessant.