Die "Eine für alle"-Klage Fragen und Antworten zum Musterverfahren gegen VW

Berlin · Die erste große Bewährungsprobe für die neue Klageform „Musterfeststellungsklage“ ist der Dieselskandal. Ende September beginnt das Verfahren gegen den Autobauer Volkswagen vor dem Oberlandesgericht Braunschweig. Fragen und Antworten dazu.

Diesel-Affäre: Fragen und Antworten zum Musterverfahren gegen VW
Foto: dpa/Peter Steffen

WAS IST DAS BESONDERE AN DER MUSTERFESTSTELLUNGSKLAGE?

Als "Eine für alle"-Klage auf den Weg gebracht, soll die Musterklage verhindern, dass Verbraucher auf einklagbare Rechte verzichten - sei es, weil sie sich in juristischen Dingen nicht ausreichend bewandert fühlen oder sie das Risiko, den bürokratischen Aufwand und die Kosten scheuen. Bislang musste jeder Verbraucher bei einem Schaden einzeln vor Gericht klagen, auch wenn viele Kunden in vergleichbarer Weise betroffen waren.

WER KLAGT GEGEN VW?

Vertreten werden die Verbraucher in Musterfeststellungsverfahren durch klageberechtigte Verbände, die dafür bestimmte Kriterien erfüllen müssen. So dürfen sie beispielsweise nicht zum Zweck der Gewinnerzielung klagen. Hintergrund ist, dass es vor Einführung der Musterklage vor allem aus der Wirtschaft Warnungen vor Klagewellen als Geschäftsmodell, Rechtsmissbrauch oder gar Rufschädigung gegeben hatte.

Im Falle von Volkswagen reichte noch am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes am 1. November 2018 der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gemeinsam mit dem Automobilclub ADAC Klage ein.

WAS WOLLEN DIE KLÄGER ERREICHEN?

Die Verbraucherschützer wollen mit der Musterklage feststellen lassen, dass VW Kunden im Dieselskandal "vorsätzlich und sittenwidrig" geschädigt hat und deshalb Schadenersatz zahlen muss. Im Erfolgsfall müssten VW-Kunden ihre individuellen Ansprüche hinterher aber immer noch selbst einklagen. Sie können sich allerdings auf die im Musterverfahren getroffenen Feststellungsziele berufen - und stünden nach den Worten von vzbv-Chef Klaus Müller vor einem "Elfmeter ohne Torwart", hätten es also weitaus einfacher.

KÖNNEN SICH BETROFFENE NOCH ANSCHLIESSEN?

Ja. Das Klageregister beim Bundesamt für Justiz ist bis einen Tag vor Verhandlungsbeginn geöffnet. Da dieser auf einen Sonntag fällt, rät der vzbv zur Sicherheit dazu, sich bis zum Freitag davor einzutragen. Die Eintragung in das Register ist kostenlos.

Verbraucher sollten allerdings beachten, dass die Klage nur für Käufer von Autos der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit den Dieselmotoren des Typs EA 189 gilt. Auf der Website Musterfeststellungsklagen.de bietet der vzbv eine Checkliste dazu an.

Bis 13. September gab es nach Angaben des Bundesamtes insgesamt 438.300 Anmeldungen. Darunter dürfte es aber auch einige doppelte Einträge oder solche von Dieselfahrern geben, die Autos mit anderen Motoren fahren oder aus anderen Ländern kommen. Bei letzteren hat das Braunschweiger OLG bereits durchblicken lassen, dass es die Beteiligung für fraglich hält.

FÜR WEN IST DIE KLAGE GEEIGNET?

Laut vzbv richtet sich die Musterklage vor allem an VW-Besitzer, die nicht rechtsschutzversichert sind oder die sich Prozessprovisionen von Rechtsdienstleistern, die ebenfalls gegen VW klagen, sparen wollen. Die Verbraucherschützer wollen die Alternativangebote von Rechtsanwaltskanzleien und Prozessfinanzierern ausdrücklich nicht als Konkurrenz sehen. Denn auch diese können Vorteile haben. Sie werben vor allem damit, dass betroffene Kunden schneller als bei der Musterfeststelllungsklage an ihr Geld gelangen könnten.

WAS SAGT VW?

Der Autobauer betont, dass die Kunden aus Unternehmenssicht keinen Schaden erlitten hätten, da nach einem Software-Update alle Fahrzeuge im Verkehr genutzt werden könnten. Bestätigt fühlt sich Volkswagen durch bisherige Gerichtsurteile vor Oberlandesgerichten - die Verbraucherschützer aber ebenfalls. Die Urteile fielen unterschiedlich aus, im Falle des Braunschweiger OLG im Februar aber zugunsten von VW.

WAS IST NOCH MÖGLICH?

Ausdrücklich vorgesehen bei Musterfeststellungsklagen ist ein Vergleich. Der vzbv zeigt sich hier offen, damit für Verbraucher "möglichst schnell Geld fließt", wie Müller sagt. VW hält dies bislang für "kaum vorstellbar" und stimmt die Beteiligten darauf ein, dass das Musterverfahren vor den BGH wandert und insgesamt bis mindestens 2023 dauert.

WAS IST WENN DIE VERBRAUCHERSCHÜTZER VERLIEREN?

Auch in diesem Fall würde die Feststellung für alle im Register eingetragenen Dieselbesitzer gelten. Betroffene könnten Schadenersatz dann auch nicht mehr vor einem anderen Gericht geltend machen.

(felt/AFP)
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