Brüsseler Pläne Deutschen drohen höhere Bußgelder

Brüssel (RP). Gerade erst sind die Bußgelder angehoben worden. Nun fordert der Verkehrsausschuss der EU einen europaweiten einheitlichen Strafenkatalog. Damit könnten noch höhere Strafen auf deutsche Verkehrssünder zukommen.

Gepfefferte Bußgelder im Ausland - bis zu 6500 Euro
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Gepfefferte Bußgelder im Ausland - bis zu 6500 Euro

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Foto: ddp

Da die Bundesrepublik im Bereich der Bußgelder für Verkehrsvergehen bisher am unteren Rand der EU-Skala liegt, könnte das Brüsseler Vorhaben höhere Sanktionen für heimische Autofahrer bedeuten, fürchten Experten. Die EU-Kommission soll die Pläne jetzt umsetzen.

Hintergrund ist das Bestreben Brüssels, Raser bei Verstößen im EU-Ausland nicht länger straffrei davonkommen zu lassen. Der Ausschuss gab jetzt grünes Licht für einen Gesetzesentwurf, der den 27 EU-Staaten die Verfolgung von Regelverstößen ausländischer Fahrer erleichtern soll.

Die Richtlinie, der noch das Gesamtparlament und die Verkehrsminister der 27 EU-Staaten zustimmen müssen, sieht eine leichtere Übermittlung von Halter-Informationen vor. Wenn etwa eine Radarfalle das Kennzeichen eines Rasers geblitzt hat, soll das Heimatland des Autobesitzers die nötigen Angaben übermitteln und auch beim Eintreiben der Strafe helfen. Frühestens 2010 könnte dies Realität sein, schätzen Experten.

Der Entwurf umfasst vier Verstöße: zu hohes Tempo, Fahren unter Alkoholeinfluss bzw. ohne Gurt sowie Nichtbeachtung einer roten Ampel. Für diese wollen die Verkehrspolitiker die Strafen vereinheitlichen. "In einigen Ländern besteht ein großer Ermessensspielraum der Polizei, die zur Abzocke deutscher Urlauber benutzt wird. Damit muss Schluss sein. Wer eine rote Ampel überfährt, muss überall in Europa die gleiche Strafe zahlen", fordert Markus Ferber, CSU-Gruppenchef im Europaparlament.

Unterschiedliche Bußgeld-Höhen

Dies ist bisher anders: Wer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit etwa um 20 Kilometer überschreitet, zahlt in Italien ab 150 Euro — der genaue Betrag ist Glück- oder Verhandlungssache. In Deutschland werden dafür außerhalb geschlossener Ortschaften 40 Euro fällig, ab 2009 erhöht sich der Betrag auf 70 Euro. Bei Alkoholmissbrauch am Steuer verdoppelt sich für Ersttäter hierzulande zwar bald die Strafe von 250 auf 500 Euro, doch in Irland und Tschechien etwa beginnen die Sanktionen mit über 1000 Euro. Wer eine rote Ampel missachtet, muss in Deutschland künftig 90 Euro zahlen, in Belgien und Italien ab 150 Euro.

Die EU-Justizminister hatten vor einigen Jahren eine gegenseitige Amtshilfe bei Geldbußen beschlossen, doch hapert die Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Das liegt einerseits an technischen Hürden, die nun wegharmonisiert werden sollen. Bisher kann etwa ein französisches Radargerät ein deutsches Kennzeichen nicht erkennen. Die Folge: Anders als ein französischer Raser bekommt der deutsche Verkehrssünder deshalb nicht automatisch ein Strafmandat zugesandt.

Hinzu kommen juristische Probleme beim Vollzug. Bislang kassieren zwar einige Staaten bei ausländischen Autofahrern sofort an Ort und Stelle ab, andere bei der nächsten Einreise. Die Verstöße können aber nicht im Heimatland des Autofahrers eingefordert werden. Einige Länder tun dies zwar dennoch mit Hilfe von Inkasso-Unternehmen, jedoch auf unsicherer Rechtsbasis. Deutschland hat nur mit Österreich ein so genanntes Vollstreckungshilfe-Abkommen, mit dem Vergehen deutscher Autofahrer auch bis nach Deutschland verfolgt werden können.

(RPMANTEL)
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