Ab Ostermontag gültig Das sind die neuen Verkehrsschilder
Berlin · Die Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) tritt Ostermontag (1. April) in Kraft. Dann kommt Bewegung in den Schilderwald. Einige Verkehrsschilder werden wegfallen – etwa das Zeichen Nummer 150, das eine Bahnschranke in rotem Dreieck zeigt.
Die Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) tritt Ostermontag (1. April) in Kraft. Dann kommt Bewegung in den Schilderwald. Einige Verkehrsschilder werden wegfallen — etwa das Zeichen Nummer 150, das eine Bahnschranke in rotem Dreieck zeigt.
Zeichen 151 — mit einem nahenden Zug darauf — sei "wesentlich besser geeignet, das Gefahrenpotenzial an Bahnübergängen zum Ausdruck zu bringen", heißt es. Gültig bleiben ausrangierte Zeichen aber noch bis 31. Oktober 2022.
Inline-Skaten auf Radwegen
Andere Schilder werden neu eingeführt, etwa ein Zusatzzeichen, mit dem Inline-Skaten auf Radwegen und Fahrbahnen ausnahmsweise zugelassen werden kann (siehe Grafik). Im Übrigen ordnet die StVO Inline-Skater vom 1. April an grundsätzlich den Fußgängern zu, verpflichtet sie also zum Nutzen der Gehwege.
Sackgassen, die für Fußgänger oder Fußgänger und Radfahrer (siehe Grafik) eine Durchgangs- oder Durchfahrmöglichkeit bieten, gibt es künftig mit einem zusätzlichen Piktogramm.
Weitere Änderungen der StVO betreffen den Bußgeldkatalog: Falschparker etwa müssen ab 1. April mehr zahlen. Fehlt der Parkschein oder ist er abgelaufen, werden die Verwarngelder von derzeit fünf bis 25 Euro (je nach Kommune) um jeweils fünf Euro angehoben. Wird die nicht beglichene Parkzeit um 30 Minuten ausgedehnt, werden so zehn Euro statt wie bisher fünf Euro fällig.
"Einfädelungsstreifen"
Motorradfahrer dürfen vom 1. April an tagsüber auch das Tagfahrlicht benutzen, bislang ist zwingend das Abblendlicht vorgeschrieben. Die StVO benennt außerdem den "Beschleunigungsstreifen" auf Autobahnen in "Einfädelungsstreifen" um; aus "Verzögerungsstreifen" wird der "Ausfädelungsstreifen".