Neuer Bußgeldkatalog Diese Strafen gibt es für Regelverstöße im Straßenverkehr
Verkehrssünder müssen seit dem 9. November 2021 höhere Bußgelder zahlen, wenn sie erwischt werden. Denn nach langem politischen Streit ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Er sieht härtere Strafen bei Regelverstößen im Straßenverkehr vor.
Geschwindigkeitsüberschreitung
Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter. Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt 30 bald 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. Im Schnitt werden die Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen inner- wie außerorts doppelt so teuer.
Falschparken I
Kräftiger zur Kasse gebeten werden künftig alle, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet Parken in zweiter Reihe künftig 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden.
Bei schwereren Verstößen ist laut Bundesverkehrsministerium zudem der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen.
Nutzung von Geh- und Radwegen und Seitenstreifen
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
Manche Verstöße werden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC erläuterte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren. Wenn dann ein Unfall verursacht wird, kostet das künftig 100 Euro.
Falschparken II
Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat eine Geldbuße von 55 Euro zur Folge. Dasselbe gilt für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz.
Rettungsgasse
Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird laut Ministerium nun genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen demnach Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot.
Rechtsabbiegen von Lastwagen
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
Auto-Posing
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung beträgt ab sofort bis zu 100 Euro.