Sanktionskatalog für Radfahrer Bundesrat stimmt über höhere Bußgelder ab

Berlin · Radfahrer müssen bei einigen Verkehrsverstößen schon bald mit höheren Strafzahlungen rechnen. Die Höhe des Verwarngelds sei bei einer Überarbeitung des Bußgeldkatalogs in der Regel um fünf Euro angehoben worden, teilte das Bundesverkehrsministerium am Mittwoch in Berlin mit.

Der Bußgeldkatalog für Radfahrer
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Foto: dpa, Emily Wabitsch

Die Anpassung sei Bestandteil einer von den Bundesländern geforderten Reform des Bußgeldkatalogs und stehe an diesem Freitag im Bundesrat zur Abstimmung.

Die höheren Strafen gelten demnach bei Delikten wie dem Fahren auf der falschen Straßenseite, dem Ignorieren eines Einbahnstraßen-Schildes oder dem Linksabbiegen ohne Rücksicht auf den übrigen Verkehr. Die Strafen betragen derzeit je nach konkreter Situation und dadurch ausgelöster Behinderung oder Gefährdung zehn bis 30 Euro und würden entsprechend auf 15 bis 35 Euro steigen.

Wer einen Radweg in falscher Richtung nutzt, müsste den Angaben zufolge 20 statt bisher 15 Euro zahlen, wenn er dabei andere gefährdet, 30 statt 25 Euro. Das regelwidrige Befahren einer Einbahnstraße schlüge mit 20 statt 15 Euro zu Buche. Die Strafe für Fahren ohne Licht würde für alle Verkehrsteilnehmer, also auch für Radfahrer, von derzeit zehn auf 20 Euro erhöht. Und wer mit seinem Fahrrad beim Linksabbiegen an einer Kreuzung oder Einmündung den fließenden Gegenverkehr behindert, soll dafür künftig 15 statt 20 Euro bezahlen müssen.

Erhöhung des Bußgelds bei Parken

Die Erhöhung der Strafen für Radfahrer ist nur ein Teil der Reform des Bußgeldkatalogs. Unter anderem sollen Autofahrer, die Radfahrer etwa durch Zuparken von Radwegen oder das plötzliche Öffnen von Fahrzeugtüren behindern oder gefährden, fünf bis zehn Euro mehr bezahlen. Zu dem Paket gehört auch eine generelle Erhöhung des Bußgelds bei Parken ohne Parkschein um fünf Euro und eine Anhebung der Geldstrafen, wenn Lastwagen gegen Fahrverbote verstoßen.

Mit der Zustimmung des Bundesrats ist nach Angaben des Verkehrsministeriums zu rechnen. Die Verkehrsministerkonferenz der Länder hatte es im vergangenen Oktober selbst mit der Überarbeitung beauftragt. Winkt die Länderkammer die Novelle durch, könnte die Reform nach Ministeriumsangaben zum 1. April in Kraft treten.

Kritik an den geringen Erhöhungen der Strafen für Radfahrer kam vom Automobilclub ADAC. Die Verkehrsmoral von rücksichtslosen Radfahrern werde so nicht gesteigert, sagte dessen Sprecher Klaus Reindl am Mittwoch dem Sender MDR Info. Er forderte auch strengere Kontrollen, "damit die gravierenden Verkehrsverstöße von Fahrradfahrern auch entsprechend sanktioniert werden". Der Sprecher des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ADFC sagte dem Sender, gegen die Erhöhung lasse sich nichts sagen, da die Verwarnungsgelder für Radfahrer zuletzt 1989 angehoben worden seien.

(AFP/sgo)
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