Behördenfahrzeuge ersteigern So kaufen Sie sich ein Polizeiauto

München · Polizeiauto, Löschzug oder Gefängnisbus: Behördenfahrzeuge werden nach einigen Jahren aus dem Dienst entlassen und versteigert. Oft haben die Autos einen besonderen Reiz. Die Angebote sind günstig, doch es lauern auch Nachteile.

 Ungewöhnliches Gerät: Auch solche Gefährte der Stadtreinigung werden bei Behörden-Auktionen angeboten.

Ungewöhnliches Gerät: Auch solche Gefährte der Stadtreinigung werden bei Behörden-Auktionen angeboten.

Foto: dpa, Fabian Hoberg

Einmal in einem Polizeiauto zu fahren? Oder Feuerwehrmann spielen mit dem originalen Fahrzeug? Wer seine Kindheitsträume wahr werden lassen will, findet den passenden Untersatz bei diversen Versteigerungen von ausrangierten Behördenfahrzeugen. Auch Schnäppchenjäger kommen auf ihre Kosten.

Ganz gleich, ob Polizeikombi, Ministerlimousine, Unimog oder Gefängnisbus, bei Auktionen des Bundes und der Länder findet sich so manch preiswertes Fahrzeug. Doch auf den neuen Besitzer warten einige Besonderheiten und manche Extrakosten.

"Der Kauf von Behördenfahrzeugen ist nur für Autofahrer interessant, die gute technische Modellkenntnisse oder einen Fachberater dabei haben", sagt Helmut Klein, Fahrzeugtechniker beim ADAC. Klar sollte den Käufern auch sein: Sie schlagen zu, ohne vorher eine Probefahrt gemacht zu haben. Nur per Augenschein könnten sich Interessenten ein Bild vom Zustand des Fahrzeugs machen kann, ergänzt Ulrich Köster vom Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe. Auch fällt im Gegensatz zum Gebrauchtkauf beim Händler die einjährige Gewährleistungspflicht weg, die Mängel absichert.

Unimogs, Müllwagen und Straßenkehrmaschinen

Das größte Angebot an beweglichen Gütern hat die Vertriebsgesellschaft für bundeseigenes Gerät (Vebeg), das Verwertungsunternehmen des Bundes. Die Vebeg bietet neben Unimogs, Müllwagen und Straßenkehrmaschinen auch zivile Pkw aller Klassen an - vom VW Golf bis zum BMW 5er. In Ausschreibungen werden die Fahrzeuge online vorgestellt, oftmals mit Foto. Geboten werden kann nur schriftlich, das Angebot ist bindend, ein Mindestgebot gibt es nicht.

Um mehr über den Zustand des Fahrzeugs zu erfahren, kann der Interessent entweder zum Hörer greifen oder das Objekt nach einer Terminvergabe oder bei einem festgelegten Besichtigungstermin unter die Lupe nehmen, meist nicht aber fahren. Da viele Fahrzeuge beschädigt oder zerlegt sind, ist eine Besichtigung ratsam. Der Höchstbietende wird innerhalb einer Woche schriftlich benachrichtigt, und aufgefordert, das Fahrzeug bald danach abzuholen. Auf den Preis kommt noch die Mehrwertsteuer und gegebenenfalls eine Zollabgabe. Aber es gibt noch andere Besonderheiten: Weil die meisten Behördenfahrzeuge viel gefahren werden, ist ihr Tachostand oft hoch.

Als Alternative zur Versteigerung durch die Vegeb, gibt es eine große Auswahl an Fahrzeugen im virtuellen Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden unter www.zoll-auktion.de. Das Angebot umfasst neben klassischen Arbeitsgeräten wie Lkw, Radladern, Kleintransportern oder Kehrmaschinen auch zivile Pkw. Im Gegensatz zur Vebeg hat man bei der Bundeszollverwaltung die Möglichkeit, mehrere Angebote nacheinander abzugeben und sieht das jeweils aktuelle Höchstgebot. Nach der Beantragung eines Nutzerkontos kann der Interessent bei allen Auktionen virtuell bieten.

Beschlagnahmte Fahrzeuge

Vor Ort veranstalten einzelne Bundesländer außerdem ihre eigenen Versteigerungen. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zum Beispiel haben dafür jeden ersten Mittwoch im Monat reserviert - die Zuschläge werden jeweils in Düsseldorf gegeben. Dort können vor Versteigerungsbeginn die Behördenfahrzeuge, aber auch von der Polizei oder Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Fahrzeuge besichtigt werden. Bei Zuschlag muss das Auto sofort bar bezahlt und spätestens am nächsten Tag abgeholt werden - selbst wenn der Motor streikt.

ADAC-Experte Helmut Klein rät, möglichst früh bei der Versteigerung vor Ort zu sein, um die angebotenen Fahrzeuge ausreichend lange zu inspizieren und auf äußere Schäden und Gebrauchsspuren zu kontrollieren. Überprüft gehören neben der Karosserie auch Verschleißteile wie Bremsen, Reifen, Auspuff, Fahrwerk und Scheiben. Auch auf Undichtigkeiten an Motor, Getriebe, Tank und Kühlsystem hin sollten Interessenten untersuchen.

Im Innenraum sollte der Zustand von Sitzbezügen, Polsterung, Teppichen, Lenkrad, Pedalen und Schaltern in Augenschein genommen werden, denn die Fahrzeuge sind nicht selten stark beansprucht. Alle Unterlagen und Nachweise zum Fahrzeug sollten vorhanden sein.

Vollabnahme fällig

Anders als gewöhnlich läuft nach dem Zuschlag manchmal auch die Zulassung ab. Fahrzeuge der Bundeswehr beispielsweise besitzen keine herkömmliche Zulassungsbescheinigung Teil 2. Registriert sind die Wagen nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei der Zentralen Militärkraftfahrzeugstelle. Lässt der erfolgreiche Bieter das Auto das erste Mal zu, ist eine Fahrzeugbegutachtung nach Paragraf 21 der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) - eine Vollabnahme - fällig. Dann wird die Verkehrssicherheit kontrolliert und ein sogenanntes Datenblatt erstellt, was Extrakosten verursacht. Mit den meisten anderen Fahrzeugen muss wie gewohnt nur die Zulassungsstelle aufgesucht werden.

Wer davon träumt, mit einem ehemaligen Streifenwagen unter Blaulicht und Martinshorn über die Straßen zu fahren, wird enttäuscht sein. "Die Rundumleuchte, also das Blaulicht, muss abgebaut sein, wenn das Fahrzeug auf eine Privatperson zugelassen werden soll. Bei den meisten Fahrzeugen, die versteigert werden, ist das aber schon vorher geschehen", sagt Wolfgang Siegloch von der Dekra.

(dpa)
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