Abgleichen der Kennzeichen stößt auf Kritik Autofahrer sollen stärker überwacht werden

Berlin (rpo). Zur Fahndung nach Kriminellen wollen Sicherheitsexperten von Bund und Ländern angeblich mit moderner Kameratechnik an Verkehrsknotenpunkten die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos scannen und mit den Daten des Bundeskriminalamts (BKA) abgleichen. Die Pläne für das flächendeckende Erfassen vorbeifahrender Autos stoßen aber auf Kritik.

<P>Berlin (rpo). Zur Fahndung nach Kriminellen wollen Sicherheitsexperten von Bund und Ländern angeblich mit moderner Kameratechnik an Verkehrsknotenpunkten die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos scannen und mit den Daten des Bundeskriminalamts (BKA) abgleichen. Die Pläne für das flächendeckende Erfassen vorbeifahrender Autos stoßen aber auf Kritik.

„Dies ist der Ausdruck einer allgemeinen Tendenz, personenbezogene Daten schon im Vorfeld zu erfassen“, sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, dem Berliner „Tagesspiegel“. Das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ hatte zuvor über Projekte in mehreren Bundesländern berichtet, an Verkehrsknotenpunkten mit modernster Kameratechnik die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos zu scannen und mit dem Fahndungscomputer im Bundeskriminalamt (BKA) abzugleichen. Dagegen wandte sich auch die PDS.

Hessen, Bayern und Thüringen hätten die neue Erfassungstechnik bereits erprobt, hieß es im „Spiegel“ weiter. Niedersachsen und Baden-Württemberg prüfen demnach zur Zeit, ob sie derart vernetzte Kamerasysteme ebenfalls einsetzen wollen. Das Überwachungsprinzip ist dem Bericht zufolge einfach: Die Kamera filmt sämtliche Kennzeichen, die Bilder werden digitalisiert, damit ein Computer sie lesen und mit dem Fahndungscomputer im BKA abgleichen kann. Ist das Kennzeichen gefälscht, das Auto gestohlen oder der Fahrer zur Fahndung ausgeschrieben, löst der Rechner Alarm aus. Sicherheitsexperten gehen laut „Spiegel“ davon aus, dass der Einsatz der Kameras für Fahndungszwecke von der Strafprozessordnung gedeckt sei. In Hessen sei bereits eine entsprechende Änderung des Polizeigesetzes auf den Weg gebracht worden.

Dagegen sieht Schaar solche Erfassungssysteme nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Sie erlaube vielmehr derartige Maßnahmen nur in Einzelfällen bei einem konkreten Tatverdacht. Schaar räumte zwar ein, das Erfassen der Kennzeichen bedeute „keinen allzu tiefen Eingriff“ in die Rechte der Bürger, wenn Daten, die nicht fahndungsrelevant seien, sofort wieder gelöscht würden. Das Problem sei aber, dass mit den Erfassungsgeräten und deren Vernetzung eine „Infrastruktur aufgebaut wird, die weit tiefer gehende Eingriffe ermöglicht“. Dafür gebe es derzeit keine Rechtsgrundlage.

Die PDS-Bundestagsabgeordnete Petra Pau erklärte in Berlin, mit den Vorhaben werde „der Marsch in den Überwachungsstaat fortgesetzt“. „Big Brother kommt, der Rechtsstaat geht“, kritisierte Pau.

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