Neue Norm Alte Kindersitze: Bußgeld droht

Frankfurt/Main (RPO). Bei der Verwendung alter Kindersitze droht unter Umständen ein Bußgeld. Dies gilt für die Prüfnorm ECE 44/01 und ECE 44/02. Beide dürfen europaweit nicht mehr eingesetzt werden. Für Kindersitze gilt eine neue Norm.

ADAC-Kindersitztest 2007
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Foto: gms

Bei Nichtbeachtung droht in Deutschland ein Bußgeld von 30 Euro. Darauf weist der AvD in Frankfurt am Main hin. Stichproben des Autoclubs in Kindergärten hätten ergeben, dass die alten Kindersitze zu verlockenden Preisen angeboten werden. Doch allein schon im Sinne der Verkehrssicherheit sollten ausschließlich die zulässigen Sitze verwendet werden.

Sie sind an roten Prüfsiegeln mit den Prüfnormen ECE 44/03 oder ECE 44/04 zu identifizieren. Einige Hersteller geben nur eine Prüfnummer an. Diese lautet dann 03 oder 04. Die roten Prüfsiegel sind entweder am Autokindersitz angenäht oder als Aufkleber angebracht.

Grundsätzlich passt nicht jeder Autokindersitz in jedes Auto. Deshalb sollte der Sitz vor dem Kauf im Fahrzeug angepasst werden, rät der AvD. Er müsse ordnungsgemäß zu befestigen sein. Die Gewichtsangabe auf dem Kindersitz sei entscheidend. Schließlich seien nicht alle Kinder in jedem Alter gleich schwer. Beim Kauf eines gebrauchten Sitzes sollte man unbedingt die Bedienungsanleitung sowie die Quittung mit Kaufdatum verlangen. Je älter ein Sitz sei, umso höher sei die Materialbeanspruchung.

(afp)
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