Neue Verbandskästen noch keine Pflicht

Wer in seinemWagen einen älteren Verbandskasten mitführt, kann diesen weiterhin verwenden. Voraussetzung ist, dass die Verbandspäckchen nicht abgelaufen sind. Außerdem gilt seit diesem Monat die neue DIN-Norm 13164 für Kfz-Verbandskästen.

Sie schreibt vor, dass der Verbandskasten jetzt zusätzlich ein 14-teiliges Pflasterset, zwei einzeln verpackte Reinigungstücher und ein Verbandspäckchen in Kindergröße enthalten muss.

(DPA-TMN)
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