Bußgeldkatalog Flensburg bekommt viel zu tun

Der Bundesrat hat vor wenigen Tagen der Novelle der Straßenverkehrsordnung zugestimmt. Der Deutsche Anwaltverein kritisiert die drakonischen Strafen.

 Der neue Bußgeldkatalog kann Rasern teuer zu stehen kommen – schon wer 16 km/h zu schnell ist, kassiert einen Punkt.

Der neue Bußgeldkatalog kann Rasern teuer zu stehen kommen – schon wer 16 km/h zu schnell ist, kassiert einen Punkt.

Foto: Gerhard Seybert - stock.adobe.com/Gerhard Seybert

(rps) Für deutsche Autofahrer brechen teure Zeiten an. Die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer verabschiedete Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hat neue Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen und weitere Vergehen im Straßenverkehr festgelegt. Der Bundesrat hat der StVO-Novelle am 14. Februar zugestimmt und bekannt gegeben, dass die Änderungen schnellstmöglich in Kraft treten sollen. Ein genauer Umsetzungsstichtag wurde noch nicht festgelegt. Fest steht, dass zu schnelles Fahren deutlich teurer wird. Außerdem drohen Punkte, wo bislang lediglich ein Verwarngeld verhängt wurde. Wesentliche Änderungen betreffen auch den Schutz des Fahrradverkehrs, das Parken in zweiter Reihe und die Bildung einer Rettungsgasse.

Vor allem Raser müssen demnächst tief in die Taschen greifen: Die Bußgelder verdoppeln sich für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts von 1 km/h bis zu 21 km/h. Das heißt, bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts von nur 1 km/h
fällt ein Bußgeld von 30 Euro statt bisher 15 Euro an. Fährt man außerorts 20 km/h zu schnell so wird man mit
60 Euro anstatt 30 Euro zur Kasse gebeten. Punkte in Flensburg drohen den Autofahrern künftig nicht mehr erst ab
21 km/h, sondern schon ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h, egal ob innerorts oder außerorts.

Zudem werden die Grenzen für ein Fahrverbot um 10 km/h gesenkt. Damit müssen Auto- und Motorradfahrer ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts, statt bislang 31 km/h, mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Außerorts gilt ein Fahrverbot zukünftig ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h – statt vormals 41 km/h. Derzeit gilt noch die sogenannte Wiederholungstäterregel. Diese besagt, dass erst ab der zweiten Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h (egal ob innerorts oder außerorts) innerhalb von zwölf Monaten ein einmonatiges Fahrverbot droht.

Neu ist auch, dass die Installation einer Blitzer-App künftig auf dem Smartphone erlaubt ist. Allerdings ist es verboten die Warnfunktion zu verwenden. Sie muss deaktiviert bleiben. Ansonsten droht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Die höheren Sanktionen betreffen zudem das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Autofahrer die keine Rettungsgasse bilden, zahlen bisher 200 Euro Bußgeld und kassieren zwei Punkte in Flensburg. Künftig wird auch noch ein Monat Fahrverbot dazukommen. Auch beim unerlaubten Fahren durch eine Rettungsgasse drohen Bußgelder zwischen 200 Euro und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Darüber hinaus wird Falschparken teurer. Das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen soll bald schon bis zu 100 Euro kosten. Bisher wurden Falschparker mit 15 bis 30 Euro bestraft. Bei schweren Verstößen kann es darüber hinaus einen Punkt im Register in Flensburg geben. Unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Plätzen kostet zukünftig statt 35 Euro 55 Euro.

Nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins sind die geplanten Änderungen allerdings nicht geeignet dafür, um das Ziel, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, zu erreichen. „Durch höhere Bußgelder steht der Staat nur wieder im Verdacht, seine Kasse zusätzlich füllen zu wollen. Gleichzeitig steigt die Gefahr die Fahrerlaubnis durch das Erreichen der Punktegrenze zu verlieren immens“, sagt Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

„Aus unserer Sicht sind die bestehenden Strafen und Bußgelder grundsätzlich ausreichend, weil dahinter auch noch Punkte und im ungünstigsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis stehen. Dieses System ist unangenehm genug, ohne dass jetzt noch höhere Bußgelder verhängt werden müssen“, bewertet Mielchen. Um das derzeitige System wirkungsvoller zu machen, müsste es stattdessen deutlich mehr Polizeikontrollen geben, findet die Expertin. Diese Meinung vertreten auch über 80 Prozent der Autofahrer, die vor Kurzem im Auftrag des Deutschen Anwaltvereins in einer repräsentativen Forsa-Studie dazu befragt wurden. „Es geht darum, öfter auf frischer Tat ertappt zu werden. Soziologische Studien im Strafrechtsbereich haben immer wieder ergeben, dass das Kalkül eines Straftäters nicht auf die Höhe der Strafe abzielt, sondern immer auf die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden“, erklärt die Fachfrau.

Die Neuregelung der StVO-Novelle, dass Autofahrer zukünftig härter bestraft werden, wenn sie beim Überholen von Fahrrädern keinen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten, hält Mielchen ebenfalls für eher kontraproduktiv und in Großstädten kaum umsetzbar. „Ich denke hier insbesondere an kleine Straßen, wo man in vielen Fällen keinen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten kann. Der Verkehr würde hier nur dadurch sicherer, wenn der Autofahrer gezwungen ist, dem Radfahrer langsam hinterherzufahren und der Verkehr damit zum Erliegen kommt“, kritisiert Mielchen und plädiert dafür, Fahrradfahrer und Autos nicht zusammenzuführen, sondern möglichst voneinander zu trennen.

Positiv sieht die Vertreterin des Deutschen Anwaltvereins indes die schärferen Sanktionen bei Nichteinhalten einer Rettungsgasse wie auch der verkehrswidrigen Nutzung einer Rettungsgasse. „Die Rettungsgasse kann bei schweren Unfällen lebensrettend sein. Durch ein schnelleres Erreichen der Unfallstelle durch die Rettungskräfte erhöht sich die Überlebenschance lebensbedrohlich Verletzter deutlich“, erklärt
Mielchen.

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