Mit dem Auto im Urlaub Diese Verkehrsverstöße im Ausland können teuer werden

Düsseldorf · Wer im Urlaub mit dem Auto fährt, sollte sich einen Überblick über die Verkehrsregeln des Gastlandes verschaffen. Denn einige Vergehen können im Ausland richtig teuer werden - und in Einzelfällen sogar eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen.

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Foto: Unsplash/Constantinos Kollias

Die meisten Reisenden, die einen Mietwagen anmieten oder mit dem Auto verreisen, schauen im Vorfeld bloß nach, ob ihr Führerschein im Reiseland gültig ist. Bei Ländern mit anderem Schriftsystem als dem lateinischen machen sie sich möglicherweise noch Gedanken darüber, ob und wie sie die Verkehrsschilder verstehen können. Aber an die Verkehrsregeln der anderen Länder werden in der Regel weniger Gedanken verschwendet.

Die Bußgelder für das Missachten von Verkehrsregeln können aber mitunter ganz schön teuer ausfallen. In Italien etwa kann beim Fahren mit mehr als 1,5 Promille das Auto zwangsversteigert werden, sofern man für das Bußgeld von 6.000 Euro nicht aufkommen kann. Das gilt aber natürlich nur, wenn Fahrer und Fahrzeughalter identisch sind - was bei einem Mietwagen etwa nicht der Fall ist.

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Es gibt allerdings auch Regeln, die auch ausländische Touristen treffen können, die nicht mit dem eigenen Auto, sondern mit einem Mietwagen unterwegs sind. In der Schweiz können Raser sogar zu Haftstrafen verurteilt werden, sofern der sogenannte „Rasertatbestand“ vorliegt. In einigen Fällen kann zusätzlich das Auto eingezogen werden.

Es ist aber auch bei kleineren und vermeintlich unbedenklicheren Verkehrsvergehen empfehlenswert, die Regeln des Gastlandes zu kennen. Hier zeigen wir Ihnen einen Überblick, welche Handlungen im Verkehr in anderen Ländern Bußgelder nach sich ziehen.

Diese Verkehrsregeln sollten Sie beachten, um Bußgelder in anderen Ländern zu vermeiden:

  • Überschreiten des Geschwindigkeitslimits: In Frankreich, Dänemark, Italien, Tschechien und Österreich gilt die Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Wer sie in Frankreich um 50 km/h überschreitet, der muss mit einem satten Bußgeld von 1500 Euro rechnen. In Italien kostet dies mindestens 530 Euro.
  • Fußgänger nassmachen: Wer in Großbritannien vom Auto aus Fußgänger durch das Fahren durch eine Pfütze nass spritzt, der muss mit einem satten Bußgeld rechnen. Denn laut dem Straßenverkehrsgesetz von 1988 kann dies ein Bußgeld von 5000 Pfund nach sich ziehen.
  • Rauchen am Steuer: In vielen Ländern ist das Rauchen am Steuer vor allem verboten, sofern sich Minderjährige im Fahrzeug befinden. Die Bußgelder sind nicht gerade gering, in Griechenland kann das Rauchen bis zu 1.500 Euro kosten, wenn sich Kinder unter zwölf Jahren im Auto befinden. Auch in Italien kann in dem Fall ein Bußgeld bis 500 Euro fällig werden, aber auch dann, wenn sich eine Schwangere im Wagen befindet. Auch verboten ist es in Ländern wie Frankreich, Belgien, England und Zypern.
  • Tagsüber ohne Licht fahren: In einigen Ländern ist das Einschalten des Abblendlichts auch tagsüber Pflicht. Wer das missachtet, muss in Norwegen mit einer Strafe von etwa 195 Euro rechnen. In Estland sind bis zu 190 Euro fällig, in Dänemark 135 Euro.
  • Handy am Steuer: Wer in Deutschland mit dem Handy an Steuer erwischt wird, zahlt etwa 130 Euro Strafe. In den Niederlanden wird dies deutlich stärker bestraft: Beinahe 400 Euro kostet das Verkehrsvergehen dort.
  • Laute Musik: Wer in Spanien mit zu lauter Musik herumfährt, der riskiert ein Bußgeld von 80 bis 100 Euro.
  • Alkohol am Steuer: Selbstverständlich ist es in allen Ländern untersagt, betrunken Auto zu fahren. Doch während in Deutschland und vielen anderen Ländern (von Fahranfängern mal abgesehen) die 0,5 Promillegrenze gilt, ist in Rumänien, Ungarn, Tschechien und der Slowakei die Null-Promillegrenze Gesetz. Wer dies missachtet, zahlt etwa in Tschechien eine Geldstrafe ab 100 Euro. Dagegen kann es etwa in Luxemburg richtig teuer werden, wenn man die 0,5 Promille überschreitet: Neben Haftstrafe und Fahrverbot kann ein Bußgeld bis 10.000 Euro kassiert werden.
(hf)
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