Schadensfall Wenn Versicherer den Rotstift zücken

Wer seiner Haftpflichtversicherung ein Gutachten über einen Unfallschaden vorlegt, bekommt dieses vielfach runtergerechnet. Kürzungsopfer sollten sich wehren, rät Experte Uwe Müller.

 Kfz-Gutachter Uwe Müller warnt vor Kürzungspraktiken vieler Versicherungen und rät Betroffenen, sich juristischen Beistand zu holen.

Kfz-Gutachter Uwe Müller warnt vor Kürzungspraktiken vieler Versicherungen und rät Betroffenen, sich juristischen Beistand zu holen.

Foto: JA/Matzerath, Ralph (rm-)

Wenn es im Straßenverkehr kracht, dann nicht selten später auch im Dialog mit der Kfz-Haftversicherung. Schließlich folgt auf die Schuldfrage unvermeidlich die Frage nach der finanziellen Bewertung des Schadens. Dass darüber trotz vorliegendem Gutachten längst nicht immer Einigkeit herrscht, weiß auch Uwe Müller, öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger aus Monheim, nur zu gut und empfiehlt Unfallgeschädigten ganz genau hinzuschauen, was die Versicherung anbietet und sich längst nicht alles gefallen zu lassen.

Dass Versicherungen die weitaus meisten Gutachten anzweifeln und Kostenübernahmen regelmäßig runterrechnen, sei längst Gang und Gäbe. „Da steckt System hinter, indem mittlerweile alle fiktiven Kostenrechnungen willkürlich gekürzt werden“, kritisiert Gutachter Uwe Müller und verrät, dass dahinter in der Regel keine wirkliche Sachverständigenleistung der Versicherung stecke, sondern lediglich eine Software von Dienstleistern, die dafür bezahlt werden, den Schadenersatzanspruch des Geschädigten runterzurechnen.

   Anständige Abreibung: Die Behandlung der Türgummis mit Pflegemittel verhindert, dass die Türen im Winter festfrieren. In die Scheibenwaschanlage sollte man unbedingt Frostschutzmittel einfüllen.

Anständige Abreibung: Die Behandlung der Türgummis mit Pflegemittel verhindert, dass die Türen im Winter festfrieren. In die Scheibenwaschanlage sollte man unbedingt Frostschutzmittel einfüllen.

Foto: dpa-tmn/Klaus-Dietmar Gabbert

Waren es früher allein die klassischen Versicherungsdetektive, die falsche Gutachten oder überteuerte Reparaturrechnungen entlarvten, zeichnen dafür inzwischen externe Dienstleister verantwortlich. Eine Handvoll gibt es davon deutschlandweit und die bescheren den Versicherungen durch Kürzungen ein milliardenschweres Einsparpotential, auch wenn auf dem Briefkopf der Kürzungsschreiben in der Regel weiter der Name der Haftpflichtversicherung steht.

Ein Geschädigter hat nach einem unverschuldeten Unfall das uneingeschränkte Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens hinzuziehen. „Von diesem Recht sollte der Geschädigte Gebrauch machen und sich nicht auf Angebote des regulierungspflichtigen Versicherers einlassen, den Schaden durch einen versicherungseigenen Sachverständigen besichtigen zu lassen“, empfiehlt Rechtsanwalt Elmar Fuchs, Geschäftsführer des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK).

 Flüssiges für klare Sicht: Geeignetes Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage ist im Winter undabdingbar

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Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Im schuldfreien Schadensfall hat der Geschädigte grundsätzlich das Recht, seinen Schaden auch über eine fiktive Abrechnung regulieren zu lassen. Grundlage kann hierfür bei Kleinschäden ein Kostenvoranschlag sein oder aber ein Gutachten, dessen Kosten von der Versicherung zu übernehmen sind. Das bedeutet, dass er auch das Geld behalten kann, also den Schaden nicht zwangsläufig beheben lassen muss. „Der Geschädigte ist immer Herr des Verfahrens“, klärt Uwe Müller auf, gibt jedoch zu bedenken, dass gerade bei diesen fiktiven Abrechnungen fast immer der Rotstift angesetzt werde. „Den einfachen Unfallschaden gibt es schon lange nicht mehr. Nahezu jede Schadenabrechnung führt zu Kürzungen, die häufig willkürlich sind und gegen die sich der Geschädigte ohne anwaltliche Hilfe nicht erfolgreich wehren kann“, bestätigt Elmar Fuchs.

„Die Versicherungen sind zum Teil richtig dreist“, weiß Uwe Müller und berichtet, dass vor kurzem sogar ein Reparaturschaden in Höhe von 3000 Euro zum Bagatellschaden degradiert worden sei, um die Wertminderung des verunfallten Fahrzeuges runterzurechnen. Diese Grenze liegt jedoch eigentlich bei nur zirka 750 Euro. Fast immer gekürzt werde vor allem die Mehrwertsteuer, weil sie zum Zeitpunkt des Gutachtens noch nicht aktiv greift. Aber auch die Wahl der Werkstatt und der veranschlagte Stundenlohn würden immer wieder ins Visier der „Controller“ genommen. „Hier wird dann oft eine viel weiter entfernte Werkstatt als günstigere Alternative zur Fachwerkstatt vorgeschlagen“, erklärt Müller. Doch eigentlich gilt, dass die Entfernung zur Referenzwerkstatt zumutbar sein und dort die gleichen Qualifikationen vorliegen müssen. Getrickst werde auch bei der Berechnung der Wertminderung eines Fahrzeugs, sodass häufig weniger als der tatsächliche Verlust angenommen wird.

Die Kürzungspraktiken beziehen sich jedoch längst nicht nur auf fiktive Abrechnungen, sondern auch auf konkrete. So sind nicht beschädigte Teile, die man weiterverwenden kann, häufig ein Streitpunkt. „Zum Beispiel ist die Fensterschachtleiste beim Austausch der Seitenscheibe theoretisch wiederzuverwenden. Allerdings zeigt hier erst die Praxis, dass diese Leiste nach mehreren Jahren nicht mehr sach- und fachgerecht anzubringen ist“, erklärt der Fachmann. „Der Geschädigte hat Anspruch auf vollkommene Wiederherstellung“, stellt Müller klar. Die Versicherung muss auch die Folgekosten bezahlen, die der Unfall hervorgebracht hat. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für ein gemietetes Ersatzfahrzeug oder für ein Gutachten. „Auch die Kosten für einen Rechtsanwalt gehören dazu, selbst wenn man am Ende nicht Recht bekommt.“ Der Experte empfiehlt Betroffenen, sich juristischen Rat einzuholen und gegen Kürzungen vorzugehen, auch ohne Rechtschutzversicherung.

Dass die Versicherungen so häufig den Rotstift ansetzen lassen, ist nach Meinung Müllers nicht zuletzt dem starken Konkurrenzkampf der Versicherungen geschuldet. „Hinzu kommt, dass Versicherungen häufig betrogen und sich nicht selten mit auftraggeber-freundlichen Gutachten und Ansprüchen, die nicht gerechtfertigt sind, auseinandersetzen müssen“, erklärt Müller.

Dass die Schadensregulierung längst nicht so problematisch seien wie vom Gutachterverband behauptet, betont indes der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). So hätte eine eigene Erhebung ergeben, dass in der Kfz-Haftpflichtversicherung über 97 Prozent der Schäden reibungslos und zur Zufriedenheit der Kunden reguliert würden. „Nichtsdestotrotz liegt es in der Natur der Sache, dass zwischen einer Versicherung und einem Geschädigten nicht in jedem Fall Einigkeit darüber besteht, ob eine bestimmte Forderung berechtigt ist oder nicht. Eine sorgfältige Prüfung von Haftpflichtansprüchen ist nicht nur eine vertragliche Verpflichtung der Versicherer, sondern schützt die Gesamtheit unserer Kunden, die mit ihren Beitragszahlungen die Schäden tragen“, relativiert eine GDV-Sprecherin. „Das zeigt der Ausgang der – insgesamt nur wenigen – Prozesse: In jedem zweiten Rechtsstreit fällen die Richter ein Urteil zugunsten der Versicherer.“

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