Im Kreisverkehr auf Pfeile achten

Auch im Kreisverkehr sind die Fahrbahnpfeile keine Empfehlungen, sondern verbindliche Anweisungen. Kommt es zu einem Unfall, weil ein Fahrer sich nicht an die Pfeile hält, trägt er die alleinige Schuld.

Das teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) mit (Az.: VI ZR 161/13). Generell ist in Deutschland das Blinken beim Einfahren in den Kreisverkehr verboten, bei der Ausfahrt dagegen Pflicht.

(tmn)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort