Halter muss mit Mängelkarte zur Prüfstelle

Finden Autobesitzer an ihrem stehenden Wagen eine gelbe Mängelkarte, müssen sie ihr Fahrzeug in der Regel von einer Prüforganisation begutachten lassen. "Das Auto ist dann einem Ordnungshüter aufgefallen und hat einen technischen Schaden, der überprüft werden muss", erklärt Vincenzo Lucà vom Tüv Süd.

Das können zum Beispiel abgefahrene Reifen, ein abstehender Kotflügel, ein zerbrochener Scheinwerfer oder eine gerissene Windschutzscheibe sein. Der Halter muss dann gegenüber der Zulassungsstelle innerhalb der angegebenen Frist nachweisen, dass der Mangel behoben wurde. Erfolgt dies nicht, schreibt die Behörde den Halter an.

(DPA-TMN)
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