Halterwechsel Geerbtes Auto schnell ummelden

Wer ein Auto erbt und es weiter fahren möchte, sollte es möglichst schnell ummelden. Dazu rät Paul Grötsch, Geschäftsführer des Deutschen Forums für Erbrecht. Sonst verstoße der Erbe gegen die Mitteilungspflicht bei einem Wechsel des Autohalters.

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) legt fest, dass ein Halterwechsel unverzüglich der Zulassungsbehörde anzugeben ist. Für die Ummeldung auf den eigenen Namen benötigt der Erbe keinen Erbschein. "Ich empfehle aber grundsätzlich, vorher die Versicherung über den Tod des Halters zu informieren", sagt Grötsch. Zwar laufe die Kfz-Versicherung automatisch für den Erben weiter, allerdings benötige dieser für die Ummeldung des Wagens eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).

(DPA-TMN)
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