Darauf müssen Besitzer von Wohnwagen achten

Für das Parken und Übernachten gibt es Regeln.

Ein Zwischenstopp im Wald, ein Halt am Meer: Für viele Menschen ist ein Wohnmobil der Inbegriff von Unabhängigkeit. Doch auch beim Reisen mit vier Wänden auf Rädern ist nicht alles erlaubt, wie die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift "Finanztest" erläutert.

Vor allem außerhalb von Campingplätzen müssen Besitzer einiges beachten.

Am Straßenrand parken und dort übernachten ist hierzulande in der Regel nur für eine Nacht erlaubt, schreibt die Zeitschrift. Und das auch nur, um sich auszuruhen. Zwei Nächte oder mehr gelten in Deutschland nicht als Erholungspause und sind deshalb auch nicht gestattet. Im Ausland gibt es häufig Einschränkungen.

Wer einen Parkplatz für sein Wohnmobil sucht, sollte genau auf die Beschilderung achten. "Nur für Pkw" schließt Wohnmobile nämlich aus. Ein Reisemobil geht laut Straßenverkehrsordnung mit seinen meist mehr als 2,8 Tonnen nicht als Pkw durch. Heißt es nur "Parkplatz", sind auch Camper willkommen.

Das gilt aber nicht für das Camping. Tische und Stühle dürfen nicht herausgestellt werden - auch wenn die Größe des Parkplatzes es erlaubt. Denn auch für Wohnmobile gelten die üblichen Regeln wie: Fahrzeuge dürfen nicht über vorgezeichnete Flächen ragen. Die Campingausstattung im Inneren des Wagens darf jedoch genutzt werden.

Auch auf privaten Parkplätzen etwa von Supermärkten ist Camping nicht erlaubt. Häufig hätten Supermärkte aber nichts dagegen, wenn ein Wohnwagen während des Einkaufs auf einem Pkw-Parkplatz steht, berichtet "Finanztest". Übernachtungen sind in der Regel nicht gestattet.

Im Wohnwagen dürfen auch dann keine Gäste schlafen, wenn er vor der Haustüre steht. Laut Straßenverkehrsordnung ist das nicht erlaubt, denn es gilt als Sondernutzung des Straßenraums.

(tmn)
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