Bußgelderhöhung betrifft auch die HU

Wer bei Pkw, Motorrad und leichtem Anhänger die Frist für die Kfz-Hauptuntersuchung (HU) um mehr als acht Monate überzieht, muss seit dem 1. Mai mehr Bußgeld zahlen. Im Zuge der Punktereform stieg die Strafe um 20 auf 60 Euro.

Statt zwei Punkten gibt es dafür nur noch einen Punkt in Flensburg, allerdings ist der Führerschein auch schon nach acht statt bisher 18 Punkten weg. Darauf weist die Prüforganisation KÜS hin. Das Überziehen des HU-Termins um mehr als zwei Monate kostet weiterhin 15 Euro, um mehr als vier und bis zu acht Monate 25 Euro.

(tmn)
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