Bei Blechschaden reicht Zettel nicht

Touchiert man zum Beispiel im engen Parkhaus beim Rangieren ein Auto und verursacht Beulen oder Kratzer, reicht es nicht, seine Daten auf einem Zettel zu hinterlassen. "Ist der Geschädigte nicht anwesend, sollte man in jedem Fall sofort die Polizei anrufen, um sich nicht der Unfallflucht schuldig zu machen", rät Rechtsanwalt Gregor Samimi.

Schon bei scheinbar kleinen Schäden könne ein hoher Sachschaden entstehen, sagt der Anwalt. Ab einem Schaden von 1300 Euro können die Behörden im schlimmsten Fall die Fahrerlaubnis bis zur Hauptverhandlung entziehen.

(tmn)
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