ADAC warnt vor hohen Bußgeldern Motor aus beim Scheibenkratzen

München · Den Motor beim Eiskratzen warmlaufen zu lassen, scheint praktisch, kann aber teuer werden. Wer nur ein Guckloch kratzt, muss ebenfalls mit einer Strafe rechnen.

Beim Scheiben frei kratzen muss der Motor aus bleiben. Ein Guckloch reicht übrigens nicht aus.

Beim Scheiben frei kratzen muss der Motor aus bleiben. Ein Guckloch reicht übrigens nicht aus.

Foto: dpa-tmn/Patrick Pleul

Es ist verlockend: Beim Eiskratzen den Innenraum im Auto und damit die ausgekühlten Scheiben schon mal etwas anwärmen, indem man den Motor laufen lässt. Das schadet aber der Umwelt und macht unnötigen Lärm und wird deshalb mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro bestraft, warnt der ADAC.

Lieber plant man genügend Zeit für das Eiskratzen ein. Und immerhin wird einem bei der Bewegung selbst etwas wärmer. Nur ein Guckloch freikratzen reicht aber nicht. Sind die Scheiben nicht komplett klar, droht ein Bußgeld von 10 Euro.

Beim Kratzen nicht zu viel Druck ausüben und nicht zu wild hin- und herschaben. Sonst wirken Schmutzteilchen wie Schmirgelpapier und beschädigen die Scheibe. Am besten ist ein stabiler Kunststoff-Schaber, keinesfalls einer aus Metall.

Wer vereisten Scheiben vorsorgen will, kann die Windschutzscheibe mit einer Folie abdecken. Außerdem wichtig für gute Sicht: genügend Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage.

Bei starkem Schneefall sollte man auch die Schneemassen von Hauben und Dach räumen – vorsichtig mit Hand- oder Schneefeger. Wer das nicht tut, riskiert unterwegs zum einen, dass von der Motorhaube wehender Schnee die Sicht durch die Frontscheibe behindert, oder aber, dass ganze Schneemassen vom Dach nach vorn rutschen und die Sicht nehmen.

(mcv/dpa/tmn)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort