2015 Ausblick auf das neue Autofahrerjahr

Während über die Pkw-Maut noch eifrig diskutiert wird, kommen auf Deutschlands Autofahrer andere Neuerungen zu. Einige bringen echte Vorteile - aber nicht alle.

Das ist der Hot Carwash Kalender 2015
14 Bilder

Das ist der Hot Carwash Kalender 2015

14 Bilder
Foto: Otto Christ AG I www.christ-ag.com

Für die Abmeldung eines Fahrzeugs können Halter sich künftig den Weg zur Behörde sparen: Ab Januar wird das per Internet möglich. Neue Dieselautos müssen im nächsten Jahr deutlich sauberer werden. Und am Ende schrumpft der Steuerbonus für Elektroautos. Diese und weitere Änderungen kommen 2015 auf Autofahrer zu:

Fahrzeugabmeldung Über eine zentrale Internetseite beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder die Portale der Zulassungsbehörden der Länder können Fahrzeuge ab Januar 2015 von zu Hause aus abgemeldet werden. Voraussetzung ist der neue Personalausweis zur Online-Identifizierung. Außerdem brauchen Nutzer eine neue Generation von Fahrzeugschein und Stempelplakette auf dem Kennzeichen, beides bekommen Fahrzeuge nach dem Jahreswechsel automatisch bei Neu- oder Wiederzulassung.

Für die Abmeldung müssen Sicherheitscodes darauf freigelegt und als Abschrift oder eingescannte QR-Codes an das KBA übermittelt werden, erläutert das Bundesverkehrsministerium. Die Gebühr wird per elektronischem Zahlungssystem beglichen, der Bescheid kommt per Post oder DE-Mail. In Zukunft soll auch die Ummeldung, Neu- und Wiederzulassung von Fahrzeugen via Internet möglich sein.

Kennzeichen Wer in eine andere Stadt oder auch in ein anderes Bundesland zieht, kann künftig das alte Kennzeichen am Fahrzeug lassen. Die Neuregelung zur bundesweiten Kennzeichenmitnahme gilt ab dem 1. Januar 2015. Sie hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung, die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort. Denn umgemeldet werden müssen Autos trotzdem.

Kurzzeitkennzeichen Die Regeln für die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen werden verschärft. Bislang gab es die für fünf Tage geltende gelb-weiße Überführungsnummer auch für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) - damit ist ab dem 1. April 2015 Schluss. Einzige Ausnahme: Der Wagen fährt direkt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, oder in einem angrenzenden Bezirk.

Kfz-Steuerbefreiung Wer über die Anschaffung eines neuen Elektroautos nachdenkt, entscheidet sich am besten bis zum 31. Dezember 2015. Alle Elektroautos, die bis zu diesem zeitpunkt in Deutschland erstmals zugelassen werden, sind ab dem Tag der Erstzulassung für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler (BdSt). Vom 1. Januar 2016 an wird nur noch eine Steuerbefreiung für fünf Jahre gewährt.

E-Autos Nach dem Willen des Gesetzgebers soll es bald Sonderrechte für Elektroautos geben. Dazu hat das Bundeskabinett das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) verabschiedet, das Anfang Februar 2015 in Kraft treten soll. Die Zustimmung durch Bundesrat und das Parlament ist laut Michael Niedermeier, ADAC-Referent für Verkehr und Umwelt, zu erwarten. Das EmoG mache es möglich, Parkplätze an Ladestationen für E-Autos zu reservieren, Parkgebühren zu vergünstigen oder zu erlassen und das Befahren von Busspuren zu erlauben. Um die Kontrolle zu erleichtern, müssen E-Autos gekennzeichnet werden - wie genau, steht noch nicht fest. Die Umsetzung der Sonderrechte ist Sache der Kommunen, mit den nötigen Verordnungen dafür rechnet Niedermeier noch im Laufe nächsten Jahres.

Abgasnorm Die Benzin- und Dieselmotoren aller Neuwagen müssen ab dem 1. September 2015 die strengere Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Für Benziner bringt sie keine Änderungen bei den Schadstoffwerten, für Diesel schon: Die Selbstzünder dürfen pro Kilometer nur noch 80 statt bisher 180 Milligramm Stickoxide (NOx) ausstoßen, erklärt Anja Smetanin vom Verkehrsclub von Deutschland (VCD). "Stickoxide reizen die Schleimhäute der Atemwege und schwächen das Immunsystem." Die VCD-Sprecherin rät Dieselkäufern, bei der Motorisierung schon jetzt auf Euro-6 zu achten: "Das ist wichtig für die Verbesserung der Luftqualität, denn viele Städte haben ein erhebliches Stickoxid-Problem." Die meisten Autobauer bieten schon länger Euro-6-Motoren an, bei Dieseln kann die Norm oft nur durch eine Harnstoff-Einspritzung erfüllt werden. Die aufwendigere Technik macht solche Modelle in der Regel teurer.

Notruf Anfang Januar müssen alle EU-Staaten damit begonnen haben, die Infrastruktur für ein automatisches Notrufsystem in Autos zu schaffen und bis Ende 2017 fertig sein. Das gibt eine EU-Richtlinie vor. Eine EU-Verordnung wiederum nimmt die Autobauer in die Pflicht, bei Zulassungen von neuen Pkw-Typen und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen diese mit dem eCall genannten Notrufsystem auszustatten. Ursprünglich war der Einführungstermin für den 1. Oktober 2015 vorgesehen. "Dieser Termin war aber nicht haltbar und wurde nun vom zuständigen Ausschuss des EU-Parlaments für Zulassungen nach dem 31. März 2018 festgelegt", sagt Jacqueline Lacroix vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). Die EU-Staaten müssen dem Plan noch zustimmen. Einige Hersteller bieten Notrufsysteme schon jetzt an. Sie setzen nach einem schweren Unfall automatisch einen Notruf ab, übermitteln Standortdaten, Unfallzeitpunkt und andere Informationen an die nächste Rettungsstelle und bauen eine Sprachverbindung ins Auto auf.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort