Leichter zum Motorrad- Führerschein
Viele ältere Autofahrer können nach dem neuen Fahrerlaubnisrecht, das seit dem 19. Januar gilt, mit wenig Aufwand an einen Motorrad-Führerschein kommen. Wer vor dem 1. April 1980 den Autoführerschein gemacht hat, besitzt ohnehin schon die Lizenz der Klasse A1 für Leichtkrafträder und Roller mit höchstens 125 Kubikzentimetern Hubraum und 11 kW/15 PS. Für die nächsthöhere neue Führerscheinklasse A2 für Motorräder mit bis zu 35 kW/48 PS Leistung ist nur noch eine praktische Fahrprüfung nötig. Dafür werden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) zufolge um die 175 Euro fällig. Voraussetzung ist, dass der Anwärter die Fahrprüfung auf Anhieb meistern kann.