Düsseldorf / Hamburg Witwe erwirkt Verfügung gegen Achenbach-Buch

Düsseldorf / Hamburg · Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der Dorothee Achenbach und dem Düsseldorfer Droste-Verlag zwei Formulierungen verboten werden. In dem Buch über das Achenbachsche Familienleben seit der Verhaftung des Ehemanns und Vaters sollen bestimmte Behauptungen, die geeignet seien, das Ansehen der Witwe des verstorbenen Aldi-Nord-Erben Berthold Albrecht zu beeinträchtigen, nicht wiederholt werden, entschied das Gericht per einstweiliger Anordnung für künftige Auflagen. Zwar wird die Witwe im Buch "Meine Wäsche kennt jetzt jeder" namentlich nicht erwähnt.

Doch dass sie es war, die im Namen ihrer Kinder das Betrugsverfahren und mehrere Zivilklagen gegen Achenbach in Gang brachte, ist spätestens seit dessen Verhaftung allgemein bekannt. Bereits gedruckte Exemplare von Dorothee Achenbachs Buch das seit November mehr als 50.000 Mal verkauft wurde, sind von der Verfügung nicht betroffen. Ende vergangenen Jahres war bereits eine ähnliche einstweilige Anordnung von den Albrecht-Anwälten beim Landgericht Köln beantragt, dieser Antrag dann aber zurückgezogen worden.

(sg)
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