Schwerin / Stralsund Verkauf historischer Bücher aus Stralsund war unzulässig

Schwerin / Stralsund · Der umstrittene Verkauf von 6000 historischen Büchern aus dem Stadtarchiv Stralsund war auch nach Einschätzung des Schweriner Kultusministeriums ein Verstoß gegen die Archivsatzung. Das sagte gestern eine Sprecherin des Innenministeriums. Bereits am Dienstag hatte Oberbürgermeister Alexander Badrow (CDU) bei der Vorstellung eines externen Gutachtens erklärt, bei der Stralsunder Gymnasialbibliothek handele es sich um ein "bedeutendes Bibliotheksgut". Er warf dem Stadtarchiv "eine eklatante Fehleinschätzung" bei der Bewertung des Bestandes vor. Die Leiterin des Stadtarchivs, Regina Nehmzow, wurde mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert.

Die Bücher der im Jahr 1627 gegründeten Gymnasialbibliothek gehen zum Teil auf das 16. Jahrhundert zurück. Die Stadt hatte im Sommer 2012 aus dem Bestand des Stadtarchivs die Bücher für 95 000 Euro an einen privaten Antiquar verkauft. Der erst im Oktober öffentlich gewordene Verkauf löste eine große Protestwelle aus. "Der Verkauf der Bücher war definitiv ein Fehler gewesen und muss rückgängig gemacht werden", hatte Badrow erklärt. Die Untersuchungen des Innenministeriums stehen mit der Vorlage eines zweiten Gutachtens vor dem Abschluss. Die Stadt habe den Satzungsverstoß eingeräumt und bereits entsprechende Konsequenzen gezogen, sagte die Sprecherin des Innenministeriums. Das Ministerium werde jetzt den Rückkauf der Bücher begleiten.

Laut der Archivsatzung gilt besonderes Bibliotheks- und Kulturgut als unveräußerlich. Die Germanisten Nigel F. Palmer von der Universität Oxford und Jürgen Wolf aus Marburg hatten den Bestand der Gymnasialbibliothek in den vergangenen Wochen bewertet. Danach müsse der materielle Gesamtwert der Sammlung sicher im hohen sechs- oder sogar siebenstelligen Bereich" angesetzt werden. Weit höher als der materielle Wert sei der ideelle Wert.

(dpa)
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