Gerichtsurteil Umstrittenes Lied von Bushido auch für Jugendliche erlaubt

Münster · Der Song "Stress ohne Grund" stehe zu Unrecht auf dem Index für jugendgefährdende Medien, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Es gab damit im Eilverfahren einer Beschwerde des Musikers statt.

 Rapper Bushido hatte Erfolg vor Gericht.

Rapper Bushido hatte Erfolg vor Gericht.

Foto: dpa, bsc

Die Indizierung des Liedes sei rechtswidrig, weil die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nicht ausreichend geprüft habe, ob es sich um dabei um Kunst handele, urteilte das Gericht. Die Prüfer hätten zwischen den Belangen des Jugendschutzes und der Kunstfreiheit abwägen müssen.

Die Bundesprüfstelle hatte die Musik-CD "NWA" des Interpreten Shindy mit dem Bushido-Song sowie das Musikvideo im Jahr 2013 auf den Index gesetzt. Der Inhalt wirke verrohend, rege zu Gewalt an und diskriminiere Frauen und Schwule, hieß es zur Begründung.

Das OVG betonte nun, laut Jugendschutzgesetz dürfe ein Medium nicht als jugendgefährdend eingestuft werden, wenn es der Kunst diene. Dies schließe zwar eine Indizierung nicht generell aus, erfordere aber eine besondere Abwägung. So müssten die Personen angehört werden, die schöpferisch an dem Kunstwerk mitgewirkt hätten - im konkreten Fall insbesondere der Hauptinterpret Shindy. Darauf habe die Bundesprüfstelle jedoch verzichtet.

Künstler müssen angehört werden

Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat die Prüfstelle jetzt die Möglichkeit, ihre Entscheidung nachzubessern. Es wäre also denkbar, dass die Bundesprüfstelle den Interpreten Shindy anhört und dann erneut entscheidet, dass die CD nicht an Jugendliche verkauft werden darf. Eine Stellungnahme zum Urteil war am Mittwoch zunächst weder von der Prüfstelle noch von Bushido zu erhalten.

"Stress ohne Grund" hatte nach der Veröffentlichung große Empörung ausgelöst. Unter anderem hatte der frühere Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), der in dem Song namentlich genannt wird, Anzeige erstattet. Das Berliner Amtsgericht hatte eine Anklage gegen Bushido wegen Volksverhetzung und Gewaltdarstellung jedoch nicht zugelassen.

(lnw)
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