Setlurs Song "Nur mir" enthält zwei Sekunden aus Kraftwerk-Stück

Hamburg (dapd) Der 1997 von Sabrina Setlur eingesungene Titel "Nur mir" ist unter Verstoß gegen das Urheberrecht zustande gekommen. Das entschied das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) nach jahrelangem Streit zwischen den Komponisten und der Gruppe Kraftwerk.

"Nur mir" darf nun nicht weiter verkauft werden. Kraftwerk hat seit 2004 durch mehrere Instanzen geklagt, dass der Song eine zwei Sekunden lange Sequenz aus ihrem Lied "Metall auf Metall" unerlaubt elektronisch kopiert.

(RP)
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