Düsseldorf Schäfer will WDR an Kunst-Export hindern

Düsseldorf · Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) darf zwei zum Verkauf stehende Bilder von Ernst Ludwig Kirchner und Max Beckmann nicht ausführen. Nordrhein-Westfalens Kulturministerin Ute Schäfer (SPD) leitete ein Verfahren zur Eintragung der Kunstwerke in die Liste national wertvollen Kulturguts ein. Eine Sprecherin Schäfers bestätigte am Montag einen Bericht der "Welt am Sonntag".

Während des Verfahrens dürfen die Kunstwerke nicht außer Landes gebracht werden. Die Eintragung des Beckmann-Bildes "Möwen im Sturm" und des Kirchner-Werks "Berglandschaft mit Almhütten" in die Liste nationalen Kulturguts erscheine als "wahrscheinlich". Das würde ein generelles Ausfuhrverbot bedeuten. Der WDR will im nächsten Frühjahr etwa 50 Bilder vom Auktionshaus Sotheby's in London versteigern lassen. Insgesamt hat der Sender etwa 600 Kunstwerke in seinem Bestand, doch nur bei etwa fünf Werken werden Erlöse im sechsstelligen Bereich erwartet. Der WDR erklärte gestern, er respektiere die Entscheidung Schäfers, zu prüfen, ob Bilder in das Kulturgutverzeichnis aufgenommen werden sollen. "Klar ist: Der WDR wird nur Bilder veräußern, deren Verkauf im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen steht." Außerdem werde der Sender keine Werke verkaufen, deren Provenienz nicht geklärt sei. Vor dem Verkauf würden alle Bilder "nochmals detailliert und eindeutig geklärt". Die Prüfung werde Sotheby's vornehmen. "Erst nach dieser Prüfung werden die Werke bekanntgegeben und der Öffentlichkeit vorgestellt."

Schäfer habe WDR-Intendant Tom Buhrow bereits Anfang Juli über das Verfahren informiert, sagte eine Ministeriums-Sprecherin. In dem Brief habe die Ministerin auch eine Liste aller zum Verkauf stehenden Kunstwerke des WDR sowie Informationen zur Versteigerung und zum Aufenthaltsort der Bilder gefordert. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) hatte den geplanten Kunstverkauf kritisiert.

Das Kulturgutschutzgesetz soll national wertvolle Kulturgüter vor dem Verkauf ins Ausland schützen, indem sie in ein entsprechendes Verzeichnis eingetragen werden. Das kommt einem Ausfuhrverbot gleich. Schäfer hatte bereits im Fall des Verkaufs der Kunstsammlung der zerschlagenen WestLB durch deren Nachfolgegesellschaft Portigon ein solches Verfahren für neun Kunstwerke eingeleitet.

(dpa)
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