Geistlicher unter Missbrauchsverdacht Pfarrer D. aus Düsseldorf freigesprochen
Rom/Düsseldorf · Im kirchenrechtlichen Verfahren ist der unter Missbrauchsverdacht stehende Pfarrer D. freigesprochen worden. Dieser soll künftig aber weder in der Jugendarbeit noch in einer Pfarrei eingesetzt werden. Der Grund hierfür sind Hinweise auf früheres Fehlverhalten des Geistlichen.
Zumindest dieser Fall ist im Kölner Erzbistum kirchenrechtlich geklärt: So wurde der unter Missbrauchsverdacht stehende Pfarrer D. aus Düsseldorf sowohl aus tatsächlichen als auch aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Das Verfahren war vom römischen Dikasterium für die Glaubenslehre im März 2022 angeordnet worden. Dabei ging es um Hinweise auf Verdachtsfälle aus den Jahren 1993 bis 1998, die das Erzbistum Ende 2020 erreichten. Nachdem die eingeschaltete Staatsanwaltschaft Verjährung festgestellt hatte, setzte die Erzdiözese ein kirchenrechtliches Verfahren in Gang.