Nach Urteil im Kunststreit Dorothee Achenbach sieht sich als Opfer

Düsseldorf · Die Ex-Frau des wegen Betrugs verurteilten Kunstberaters Helge Achenbach prüft Schritte gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts. Danach soll sie 980.000 Euro Schadenersatz an die Aldi-Nord-Erben zahlen.

 Dorothee Achenbach soll laut Gerichtsurteil 980.000 Euro an die Albrecht-Erben zahlen.

Dorothee Achenbach soll laut Gerichtsurteil 980.000 Euro an die Albrecht-Erben zahlen.

Foto: dpa

  Die Ex-Frau des Kunstberaters Kostenpflichtiger Inhalt Helge Achenbach sieht sich zu Unrecht zu Schadenersatz für die Familie des Aldi-Nord-Erben Berthold Albrecht verurteilt. Das Oberlandesgericht hatte am Dienstag eine Entscheidung des Landgerichts bestätigt, wonach die promovierte Kunsthistorikerin für den Verkauf eines nicht autorisierten Werks haftbar sei. Sie werde nun für eine Handlung im „alleinigen Verantwortungsbereich meines Ex-Mannes“ in Mithaft genommen, sagt Dorothee Achenbach, die rechtliche Schritte gegen das Urteil prüfen will.

2009 hatte sie die Bronze „Conversation Piece“, ein Geschenk ihres Mannes, für eine Million Euro an Albrecht verkauft. Eingefädelt hatte das Privatgeschäft der  damalige Berater des Sammlers –  Helge Achenbach.

Für sie habe es damals weder Anlass gegeben, ihrem Mann zu misstrauen noch an der Autentizität des Kunstwerks zu zweifeln. Achenbach sei schließlich mit dem Künstler Juan Munõz eng befreundet gewesen, und Gutachter hätten die Echtheit der Skulptur bestätigt.

Laut Urteil steht im Garten der Familie Albrecht aber ein nicht autorisierter Nachguss, gerade mal das Material von 20.000 Euro wert. Dorothee Achenbach hätte sich vor dem Verkauf genauer nach dessen Herkunft erkundigen müssen, so die Richter.  Helge Achenbach war 2014 wegen Betruges an Albrecht verhaftet worden, schuldet dessen Erben noch mehrere Millionen Euro und gilt seit seiner Verurteilung als mittellos. Er war gegen das Zivilurteil nicht vorgegangen. Seine Ex-Frau ist nach dem OLG-Entscheid tief erschüttert: „Ich fühle mich genauso als Opfer wie die Kläger.“

(sg)
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