Frühere Angeben abgeändert Weitere Widersprüche im Jackson-Prozess

Santa Maria (rpo). Vor Gericht in Santa Monica ist die Befragung des 14-jährigen Bruders des angeblich von dem Popstar Michael Jackson missbrauchten Jungen fortgesetzt worden. Erneut kam es zu Widersprüche.

 Für Jackson scheint es derzeit recht gut zu laufen.

Für Jackson scheint es derzeit recht gut zu laufen.

Foto: GETTY IMAGES NORTH AMERICA, AFP

Der Belastungszeuge war schon am Dienstag von dem Anwalt befragt worden. Am Mittwoch erklärte er, bei einer früheren polizeilichen Vernehmung habe er aus Nervosität unzutreffende Angaben gemacht.

Vor dem Gericht hat der 14-Jährige ausgesagt, er sei auf Jacksons Ranch Neverland zwei Mal die Treppe zum Schlafzimmer des Popstars hinaufgegangen und habe dann beide Male gesehen, wie Jackson seinen schlafenden Bruder behelligt habe. Der Anwalt präsentierte jetzt die Niederschrift einer früheren Aussage des Jungen bei der Polizei. Darin hatte er angegeben, als er das zweite Mal Augenzeuge geworden sei, habe er auf einer Couch gelegen und sich schlafend gestellt. Der Junge erklärte Widersprüche zwischen seinen Angaben damit, dass er damals bei der polizeilichen Einvernahme nervös gewesen sei. "Weil du nervös warst, hast du die Fakten nicht richtig hinbekommen?" fragte der Anwalt. Antwort: "Ja".

Bereits am Dienstag hatte Mesereau das Protokoll einer im Vorverfahren gemachten Aussage eines psychologischen Sachverständigen vorgelegt, der den Jungen befragt hatte. In dieser Niederschrift waren wesentliche Details wiederum anders geschildert.

Der Strafverteidiger wandte sich auch gegen die Darstellung der Anklage, dass der angeblich missbrauchte Junge und dessen Familie fast einen Monat lang gegen ihren Willen auf der Ranch festgehalten worden seien. Der Zeuge gab zu, dass die Familie drei Mal abgereist war.

"Wie viele Male, glaubst du denn, ist deine Familie von Neverland entkommen und dann wieder zurückgekehrt, damit sie wieder entkommen konnte?" fragte der Anwalt ironisch. Der Junge antwortete, er verstehe die Frage nicht. Dann sagte er, er halte nur die dritte Abreise für eine Flucht.

Widersprüche auch über Alkohol-Abgabe

Widersprüche gab es auch in Darstellungen über die Umstände, unter denen Jackson der Schwester der beiden Jungen Alkohol verabreicht haben soll. Die Schwester hat dazu als Zeugin ausgesagt, sie und ihre Brüder hätten mit Jackson im Keller Wein getrunken. Hingegen sagte der 14-Jährige am Mittwoch aus, seine Schwester sei von Jackson in der Küche mit Wodka traktiert worden. "Es war nicht im Weinkeller?" fragte der Anwalt. "Nein", sagte der Junge.

Bereits am Dienstag hatte er eingeräumt, dass Jackson ihm und seinem Bruder keine bestimmte Ausgabe eines Sexmagazins gezeigt habe. Am Montag hatte er ausgesagt, es habe sich um ein Exemplar des Magazins "Barely Legal" gehandelt, das in Jacksons Haus beschlagnahmt wurde und jetzt von der Anklage als Beweisstück genutzt wird. Der Junge bekräftigte am Dienstag zunächst, es sei dieses Magazin gewesen. Daraufhin verwies der Anwalt darauf, dass das Magazin vom August 2003 stamme, dass die Familie aber schon im März 2003 das letzte Mal vom Besitz Jacksons abgereist sei. Der Junge verteidigte sich mit den Worten: "Ich habe ja nicht gesagt, dass er uns genau dieses gezeigt hat. Ich habe gesagt, dass er uns Magazine dieser Art gezeigt hat."

Er gab am Dienstag auf Befragen hin auch zu, in einem früheren Rechtsfall unter Eid gelogen zu haben. Damals hatte er ausgesagt, seine Eltern hätten nie Streit gehabt und sein Vater habe ihn nie geschlagen.

Die Verteidigung argumentiert, die Familie habe schon einmal mit falschen Behauptungen vor Gericht Geld erstritten. Sie hatte im November 2001 von der Kaufhauskette J.C. Penney 150.000 Dollar erhalten, weil sie geltend machte, Wachleute der Ladenkette hätten 1998 die beiden Brüder und ihre Mutter auf einem Parkplatz geschlagen und festgehalten.

(ap)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort