Ständchen-Prozess US-Musiklabel verliert Rechtsstreit um "Happy Birthday To You"

Los Angeles · Es war ein kurioser Streit, der die Justiz in den USA seit zwei Jahren beschäftigte: Muss man wirklich Tantiemen an ein Musiklabel bezahlen, wenn man öffentlich "Happy Birthday" singt oder abspielt? Genau das war jahrzehntelang die Rechtslage. Jetzt hat ein US-Gericht entschieden: Alle Urheberrechtsansprüche sind erloschen.

 Das Foto der University of Kentucky zeigt ein Notenblatt das Liedes "Good Morning To You" von Mildred Hill. Der Direktor der Musikbibliothek der University of Louisville in Kentucky fand es in einem Ordner mit der Aufschrift "Mildred Hill". Darin befand sich diese Lied für Kindergartenkinder, aus dem später "Happy Birthday To You" wurde.

Das Foto der University of Kentucky zeigt ein Notenblatt das Liedes "Good Morning To You" von Mildred Hill. Der Direktor der Musikbibliothek der University of Louisville in Kentucky fand es in einem Ordner mit der Aufschrift "Mildred Hill". Darin befand sich diese Lied für Kindergartenkinder, aus dem später "Happy Birthday To You" wurde.

Foto: dpa, fdt

Damit darf das Lied nun beliebig oft und laut gespielt werden, ohne dass Tantiemen an einen Rechteinhaber fällig werden - zum Beispiel bei Geburtstagspartys in US-Restaurants. Die fällige Entscheidung traf laut "Los Angeles Times" Richter George H. King: Demnach gilt das Urheberrecht, das sich Warner Cappell 1988 gesichert und das 1935 von Summy Co. beantragt worden war, gar nicht dem Lied an sich - sondern nur einem Klavier-Arrangement.

Warner verdiente mit Lizenzen zwei Millionen Dollar pro Jahr

Bisher musste man, ob Pfadfinder, Spielzeughersteller oder Klingeltonprogrammierer, in den USA zwischen 500 und Zehntausende Dollar an Warner zahlen, wenn man das Lied öffentlich oder kommerziell verwenden wollte. Warner Chappell, das zur Warner Music Group gehört, hat auf diese Weise knapp zwei Millionen Dollar pro Jahr verdient.

Seit 2013 ging die New Yorker Regisseurin Jennifer Nelson gegen die aktuelle Rechtslage vor, da sie bei Recherchen für einen Dokumentarfilm über die Herkunft des Liedes auf Unterlagen gestoßen war, in denen der Rechtswissenschaftler Robert Brauneis das Urheberrecht für ungültig befand.

Ursprung des Liedes in Deutschland

Die Ursprünge von "Happy Birthday to You" gehen laut dpa auf die von Deutschen beeinflusste Kindergartenbewegung in den USA vor mehr als einem Jahrhundert zurück. 1893 komponierte die Musikerin Mildred Hill aus Kentucky zusammen mit ihrer Schwester das Lied, das ursprünglich "Good Morning to You" ("Ich wünsche dir einen Guten Morgen") hieß. Mit seiner einfachen Melodie, die Kinder leicht behalten und jeden Morgen singen konnten, sollte es im Unterricht als Lernmittel genutzt werden. Weil er nur aus sechs Wörtern bestand, konnte man den Text leicht zu verschiedenen Anlässen wie Feiertagen und Geburtstagen verändern, wie Brauneis herausfand.

Populär gemacht wurde das Lied schließlich auf einer Geburtstagsfeier in Louisville, im US-Staat Kentucky, wo die Gäste der Deutsch-Amerikanerin Lisette Hast ein Ständchen mit dem "Happy Birthday"-Text brachten. Das behauptet zumindest die offizielle Geschichte des "Little Loomhouse", einem historischen Weberhaus aus dem 19. Jahrhundert, wo die Feier stattfand. Wenige Jahrzehnte später war das Geburtstagsständchen fester Teil der amerikanischen Kultur. Es wurde für das erste singende Telegramm genutzt und als erstes Lied im All gesungen. Missionare aus Kentucky brachten es erst nach Europa, von wo es sich dann auf der ganzen Welt verbreitete, erklärt Regisseurin Nelson. "Es ist das Lied aller Menschen."

(spol)
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