Millionenentschädigung möglich Einigung im Streit um "Happy Birthday"

Los Angeles · Den Song kennt nun wirklich jeder und gesungen hat ihn vermutlich auch jeder schon einmal. Außerhalb der privaten Party konnte das bisher teuer werden, weil ein Musikgigant kassierte - und nun könnte es für den teuer werden.

 Das Foto der University of Kentucky zeigt ein Notenblatt das Liedes "Good Morning To You" von Mildred Hill. Der Direktor der Musikbibliothek der University of Louisville in Kentucky fand es in einem Ordner mit der Aufschrift "Mildred Hill". Darin befand sich diese Lied für Kindergartenkinder, aus dem später "Happy Birthday To You" wurde.

Das Foto der University of Kentucky zeigt ein Notenblatt das Liedes "Good Morning To You" von Mildred Hill. Der Direktor der Musikbibliothek der University of Louisville in Kentucky fand es in einem Ordner mit der Aufschrift "Mildred Hill". Darin befand sich diese Lied für Kindergartenkinder, aus dem später "Happy Birthday To You" wurde.

Foto: dpa, fdt

In der jahrelangen Auseinandersetzung um das Lied "Happy Birthday" haben die Streitparteien US-Medienberichten zufolge eine Einigung erzielt. Deren Inhalt sei vertraulich und das Gericht in Los Angeles müsse ihr noch zustimmen, berichteten unter anderem die "New York Times" und die "Los Angeles Times". Beobachter erwarten, dass "Happy Birthday", das zu den bekanntesten der Welt zählt und in praktisch allen Kulturkreisen gesungen wird, nach einer Zustimmung des Gerichts rechtefrei sein wird. Geklagt hatte eine Gruppe Dokumentarfilmer gegen den Musikgiganten Warner.

Jahrzehntelanger Streit

Komponiert hatte das Lied 1893 die Musikerin Mildred Hill aus Kentucky gemeinsam mit ihrer Schwester, der Kindergärtnerin Patty. Es hieß ursprünglich "Good Morning to You" und war einfach ein Lied für ganz kleine Kinder. Der Geburtstagstext entstand später. Seit Jahrzehnten beanspruchten Musikverlage die Rechte an dem Song.

Privat durfte das Lied zwar jeder singen, aber bei einer kommerziellen Nutzung, etwa in Filmen oder auf elektronischen Grußkarten, klingelten die Kassen. Warner/Chappell Music hatte sich 1988 die Rechte gesichert und soll zuletzt jährlich etwa zwei Millionen Dollar kassiert haben.

Schon im September hatte das Gericht in Los Angeles den Rechteanspruch von Warner für nichtig erklärt. Drei Dokumentarfilmer hatten 2013 die Klage eingebracht. Fraglich ist aber noch, ob Warner und seine Vorgänger zurückzahlen müssen. Möglich ist, dass das Gericht genau das verlangt - rückwirkend bis 1949.

(lsa/dpa)
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