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Prozess gegen "Superstar" wegen Unfalls beginnt Mittwochmorgen Daniel Küblböck auf der Anklagebank

Eggenfelden (rpo). Wegen seines Unfalls, bei dem Daniel Küblböck Anfang des Jahres mit einem Gurkenlaster zusammengestoßen war, muss sich der "Superstar" ab Mittwochmorgen vor Gericht verantworten. Obwohl die Fans gebeten wurden, nicht zu dem Prozess zu erscheinen, wird neben zahlreichen Journalisten auch mit hunderten Anhängern Küblböcks gerechnet.

Daniel Küblböck
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Daniel Küblböck

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Foto: ddp

<P>Eggenfelden (rpo). Wegen seines Unfalls, bei dem Daniel Küblböck Anfang des Jahres mit einem Gurkenlaster zusammengestoßen war, muss sich der "Superstar" ab Mittwochmorgen vor Gericht verantworten. Obwohl die Fans gebeten wurden, nicht zu dem Prozess zu erscheinen, wird neben zahlreichen Journalisten auch mit hunderten Anhängern Küblböcks gerechnet.

Zu dem Prozess wegen Fahrens ohne Führerschein und fahrlässiger Körperverletzung hat das Gericht insgesamt fünf Zeugen geladen, unter ihnen neben einem Polizeibeamten und dem Fahrer des Lasters auch Daniels Mitfahrerinnen. Außerdem wird ein Mitarbeiter des Passauer Jugendamts über seinen Werdegang berichten, wie Gerichtssprecher Werner Loher sagte.

Küblböcks Anwalt Ulrich-Martin Hieronimi hatte im Vorfeld angekündigt, er werde in dem Verfahren auf "jugendlichen Leichtsinn" plädieren. Er und sein Mandant setzten außerdem darauf, dass Daniel Sozialstunden verrichten darf - anstatt einer Geldstrafe oder Jugendarrest.

Der Sänger hatte am Faschingsdienstag einem Lastwagen die Vorfahrt genommen und dabei einen Unfall verursacht, bei dem er selbst sowie zwei Mitfahrerinnen und der Lkw-Fahrer verletzt wurden. Das Auto gehörte einer der beiden Bekannten. Der ehemalige Kinderpflegeschüler hatte zwar einige Fahrstunden genommen, aber die Führerscheinprüfung noch nicht absolviert. Die Crash-Gurken wurden wenige Tage später prompt als Raritäten im Internet versteigert.

Gerichtssprecher Loher sagte, das Gericht werde zunächst zu prüfen haben, ob gegen Daniel nach dem Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verhandelt wird. Entscheidend sei, ob es sich um eine "jugendtypische" Tat handelt oder ob bei dem Angeklagten Reifeverzögerungen vorliegen. Bereits mit 14 war der schrille Niederbayer wegen einer gestohlenen CD zu 16 Stunden Sozialdienst verurteilt worden.

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