Kürzlich wurde das Erzbistum Köln von einem Missbrauchsbetroffenen auf 725.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Es ist die erste Schmerzensgeldklage eines Betroffenen sexualisierter Gewalt gegen die Kirche als Institution. Ist die Summe Ihrer Meinung nach angemessen?
Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus „Kirche kann Aufklärung nicht alleine leisten“
Interview | Berlin · Ein Wächteramt des Staates sei bei der Aufklärung von sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern dringend nötig. Das sagt die Missbrauchsbeauftragte des Bundes und betont, dass Kirche sich nicht mehr zurückziehen könne.
12.08.2022
, 17:17 Uhr

Kerstin Claus, die Bundesbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (Archivbild).
Foto: Kay Nietfeld / dpa