Vor Gericht unterlegen Matisse-Fälschung: Galerist muss 560.000 Euro zurückzahlen

Hannover (rpo). Ein Hannoveraner Kunstsammler muss einem Geschäftsmann 560.000 Euro zurückzahlen, weil er ihm ein offenbar gefälschtes Bild des französischen Impressionisten Henri Matisse verkauft hatte.

Der Druck mit dem Titel "Hockende Frau", den er einem Geschäftsmann verkauft hatte, ist nach Überzeugung der Zivilkammer des Landgerichts Hannover eine Fälschung, sagte Richter Gerd Koch am Dienstag. Der Galerist muss nun den Kaufpreis samt Zinsen zurückzahlen und im Gegenzug das Bild, das die Signatur des französischen Malers Henri Matisse (1869-1954) trägt, zurücknehmen.

Der Kunstsammler hatte das Bild mit einem Expertengutachten verkauft, das die Echtheit bestätigte. Später kamen dem Käufer jedoch Zweifel. Er ließ das Werk im Matisse-Archiv in Paris prüfen. Die Sachverständigen dort kamen zu dem Ergebnis, dass es sich um eine Fälschung des Werks "Nu Bleu III" aus der Gruppe der blauen Akte handelt. Der Käufer zog vor das Landgericht Hannover und forderte sein Geld zurück.

In dem Prozess hatte eine Gutachterin das Bild als "Schmierage" bezeichnet. Das Gericht folgte der Auffassung der Gutachterin, sagte Richter Koch. Der Verkäufer hatte dagegen auf der Echtheit des Bildes bestanden. Sein Anwalt hatte ein weiteres Gutachten gefordert, um die chemische Zusammensetzung von Papier und Farben zu überprüfen. Das Gericht lehnte ab: "Für ein weiteres Gutachten sieht die Kammer keinen Anlass."

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