"Blitz aus heiterem Himmel" Kunstmuseum Bern wird Alleinerbe von Cornelius Gurlitts Schätzen

München/Bern · Die Bundesrepublik machte es zur nationalen Aufgabe, die Bilder aus der Sammlung Gurlitt auf Raubkunst zu untersuchen. Cornelius Gurlitt aber wollte nicht, dass die Werke nach seinem Tod in Deutschland bleiben. Er vermachte die Bilder dem Kunstmuseum Bern.

Der Fall Cornelius Gurlitt - eine Chronologie
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Foto: dpa, sja lre sja

Der gestorbene Kunstsammler Cornelius Gurlitt hat seine umstrittene millionenschwere Sammlung dem Kunstmuseum Bern in der Schweiz vermacht. Die privatrechtliche Stiftung Kunstmuseum Bern wurde laut Testament zur "unbeschränkten und unbeschwerten Alleinerbin eingesetzt", wie der Direktor des Museums, Matthias Frehner, am Mittwoch mitteilte.

Die Nachricht habe eingeschlagen "wie ein Blitz aus heiterem Himmel", ergänzte er. Es habe "zu keiner Zeit irgendwelche Beziehungen zwischen Herrn Gurlitt und dem Kunstmuseum Bern" gegeben. Das bayerische Kunstministerium kündigte an, die Sammlung auf ihre Bedeutung für das deutsche Kulturgut zu prüfen.

Gurlitt hinterließ seinen letzten Willen nach Angaben des Münchner Amtsgerichtes bei einem Notar in Baden-Württemberg. Das Gericht wird nun prüfen, ob das Testament gültig ist.

So äußerte sich Gurlitt zu dem Kunstfund
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Foto: afp, WB/bb/dg

Leiche wird obduziert

Außerdem ordnete das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft München die Obduktion von Gurlitts Leiche an. Die Todesursache sei unklar, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch. "Wir wollen damit klären, wie die Todesursache tatsächlich ist und ob es Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gab." Bislang gebe es dafür aber keine Anzeichen.

Das Berner Museumsdirektor zeigte sich "einerseits dankbar und freudig überrascht". Er wolle aber auch nicht verhehlen, dass das Vermächtnis "eine erhebliche Verantwortung und eine Fülle schwierigster Fragen aufbürdet, Fragen insbesondere rechtlicher und ethischer Natur".

Zuvor war auch spekuliert worden, dass Gurlitt seine Bilder einem österreichischen Museum vermacht haben könnte. Dass die ausgewählte Institution sich in der Schweiz befindet, könnte weitere gesetzliche Hürden bedeuten. Nach Einschätzung des Erbrechts-Experten Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht, könnte das "Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes greifen", wenn die Bilder in ein Nicht-EU-Land gehen sollen.

"Das wird dann von Bild zu Bild zu betrachten sein", sagte er. Es sei unwahrscheinlich, dass die Bilder aus der Gurlitt-Sammlung bereits im "Verzeichnis national wertvolles Kulturgut" aufgelistet sind.
Allerdings kann die Auflistung beantragt werden. "Ob das Gesetz wirklich zur Anwendung kommt, wenn die Bilder nicht verkauft, sondern in einem deutschsprachigen Museum ausgestellt werden sollen, das ist allerdings mehr als fraglich."

Bayerisches Kunstministerium will prüfen

Zuständig wäre in dem Fall das bayerische Kunstministerium. "Unser Ministerium wird deshalb - wie im Gesetz vorgesehen - die Kunstwerke aus dem Besitz des verstorbenen Cornelius Gurlitt unter dem Gesichtspunkt national wertvollen Kulturguts überprüfen müssen und entsprechende Werke auch in diese Liste aufnehmen", sagte ein Ministeriumssprecher.

Gurlitts Sprecher Stephan Holzinger wollte sich zu dem Inhalt des Testaments nicht äußern. Unklar ist beispielsweise, ob sich das Testament nur auf die Münchner Sammlung bezieht oder auch auf die Bilder, die erst Anfang Februar 2014 in Gurlitts Salzburger Haus gefunden wurden - darunter auch ein wertvoller Picasso.

Cornelius Gurlitt, der Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt, war am Dienstagvormittag im Alter von 81 Jahren in seiner Münchner Wohnung gestorben - ohne seine geliebten Bilder, die im Februar 2012 beschlagnahmt worden waren, vorher noch einmal zu sehen.

Sowohl Holzinger als auch das bayerische Justizministerium betonten, dass die Anfang April getroffene Vereinbarung zwischen Gurlitt und dem Staat auch für die Erben Gültigkeit besitzt - auch wenn dies nicht explizit im Vertrag stehe. Gurlitt hatte der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern vertraglich zugesichert, seine Sammlung von Experten untersuchen zu lassen. Unter Nazi-Raubkunstverdacht stehende Werke werde er gegebenenfalls zurückgeben. Die Taskforce Schwabinger Kunstfund geht von 458 verdächtigen Bildern aus, Gurlitt und seine Anwält sprachen stets von nur rund 40. Insgesamt waren 1280 Bilder in Gurlitts Wohnung in München-Schwabing gefunden worden.

"Die Vereinbarung zwischen Herrn Gurlitt, dem Freistaat Bayern und dem Bund enthält keine genuin erbrechtliche Vereinbarung", sagte Holzinger zwar. "Es ist jedoch anzunehmen, dass potenzielle Erben von dieser Vereinbarung gebunden sind, weil sie dem ausdrücklichen Willen von Herrn Gurlitt entsprach." Es bedürfe jedoch einer näheren erbrechtlichen Überprüfung durch das Gericht oder die potenziellen Erben.

Geschichte des Kunstmuseums Bern

Die Geschichte des Kunstmuseums Bern reicht bis ins frühe 19. Jahrhundert zurück. 1809 wurde mit dem Kauf von Gipsabgüssen antiker Skulpturen die Staatliche Kunstsammlung gegründet. Bald darauf begann die Bernische Kunstgesellschaft, eine Sammlung aus Zeichnungen und Aquarellen aufzubauen. 1849 kamen beide Sammlungen unter ein Dach, der erste Museumsbau wurde 1879 eröffnet.

Auf 3500 Quadratmetern Ausstellungsfläche sind heute mehr als 3000 Gemälde und Skulpturen sowie rund 48 000 Zeichnungen, Grafiken, Fotos, Videos oder Filme zu sehen. Neben Klassikern wie Paul Klee und Pablo Picasso präsentiert die Sammlung auch Schweizer Kunst.

(dpa)
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