Oberlandesgericht bestätigt Mitnahme von Richter-Skizzen aus Müll war Diebstahl

Köln · Das Oberlandesgericht Köln hat den Schuldspruch gegen einen Mann wegen Diebstahls von Arbeiten des berühmten Malers Gerhard Richter aus einer Papiermülltonne bestätigt. Das Strafmaß müsse jedoch neu festgesetzt werden.

 Der Maler und Bildhauer Gerhard Richter bei einem Besuch im Reichstag in Berlin.

Der Maler und Bildhauer Gerhard Richter bei einem Besuch im Reichstag in Berlin.

Foto: dpa/Soeren Stache

Das Mitnehmen sei Diebstahl gewesen, auch wenn der Künstler die Papiere aussortiert habe, teilte das OLG am Montag mit und bestätigte die Urteile von Amts- und Landgericht aus den Vorinstanzen. Die konkrete Strafe müsse aber neu festgesetzt werden, befand das OLG.

Der Angeklagte hatte nach einem Besuch auf dem Grundstück des weltberühmten Künstlers in Köln mehrere Arbeiten von Richter im Abfall einer umgefallenen Tonne entdeckt und mitgenommen. Später versuchte er, die Werke vom Künstler signieren zu lassen und über ein Auktionshaus zu verkaufen. Sein Glaube, zur Mitnahme des Papierabfalls berechtigt gewesen zu sein, stehe einer Bestrafung nicht im Wege, befanden die Richter. Vom Landgericht war der Mann zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden.

Nun muss dieses Gericht erneut über die Höhe der Strafe entscheiden. Dabei geht es darum, inwieweit der Angeklagte hätte wissen können, dass er die Skizzen aus dem Müll nicht hätte mitnehmen dürfen.

(anst/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort