"Grundgesetz deckt Kunstfreiheit" Künstler Jonathan Meese verteidigt Hitlergruß

Berlin/Kassel · Der Künstler Jonathan Meese hat vor Beginn eines Prozesses gegen ihn den verbotenen Hitlergruß verteidigt. "Ich bin natürlich völlig unschuldig. Was ich auf der Bühne und im Namen der Kunst mache, ist durch die Kunstfreihet im Grundgesetz gedeckt."

Das sagte Meese in einem Interview des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel". Das Amtsgericht Kassel verhandelt von diesem Donnerstag (18. Juli) an gegen den 43-Jährigen, weil er auf einer Veranstaltung in Kassel die verbotene Geste gezeigt hatte.

Vor Gericht werde er reden. "Es geht ja nicht nur um mich persönlich, sondern auch darum, was ein Künstler auf der Bühne machen darf und was nicht", sagte Meese. Dort müsse es erlaubt sein, mit Symbolen zu spielen. Der Hitlergruß sei ein Symbol, das neutralisiert werden müsse.

Damit relativiere man nie die Vergangenheit, schon gar keine Verbrechen, "sondern man entdämonisiert ein Zeichen für die Zukunft. Man kann doch nicht allen Ernstes glauben, dass in der Armstreckung, also in einem Zeichen, an sich etwas Böses liegt. Das ist Voodoo-Priestertum!"

Meese gilt als Skandalkünstler. In Kassel hatte er vor rund einem Jahr in dem öffentlichen Gespräch zum Thema "Größenwahn in der Kunst" die "Diktatur der Kunst" gefordert und den Arm gehoben. Auch bei den Mannheimer Schillertagen Ende Juni zeigte Meese bei einer Theateraufführung permanent den Hitlergruß, er beschmierte eine Alien-Puppe mit einem Hakenkreuz und deutete Oral-Sex mit dem Außerirdischen an. 2016 wird Meese in Bayreuth Wagners Oper "Parsifal" inszenieren.

(dpa)
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