Sampling Kraftwerk-Kopie verletzt nicht das Urheberrecht

Luxemburg · (epd) Hip-Hop-Musiker begeben sich mit dem Herauskopieren und der Bearbeitung kurzer Fragmente aus Liedern anderer Künstler auf juristisches Glatteis. Denn das sogenannte Sampling könne eine Urheberrechtsverletzung darstellen, so dass eine Erlaubnis des Rechteinhabers erforderlich sei, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag in einem Grundsatzurteil.

Erlaubt sei die Kopie von Musikfragmenten mit Blick auf die Kunstfreiheit aber, wenn damit „ein neues und davon unabhängiges Werk“ geschaffen werde, so die Richter.

In dem Rechtsstreit warfen die Musiker Ralf Hütter und Florian Schneider-Esleben der Gruppe Kraftwerk dem Hip-Hop-Produzenten Moses Pelham eine Urheberrechtsverletzung in Form eines Samplings vor. Pelham hatte das 1997 veröffentlichte Lied „Nur mir“ von Sabrina Setlur durchgehend mit einer etwa zwei Sekunden langen Rhythmussequenz unterlegt. Das Audiofragment stammte aus dem 1979 veröffentlichten Kraftwerk-Stück „Metall auf Metall“. Die Kraftwerk-Musiker sahen darin eine Urheberrechtsverletzung. Diese Auffassung vertrat der EuGH nicht.

Am 31. Mai 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht in dem Streit  klar Position für Setlur eingenommen. Hip-Hop-Musiker dürften wegen ihrer Kunstfreiheit für ihre Musikstücke kurze Passagen aus anderen Liedern herauskopieren und diese bearbeiten. Das Kopieren und die Verwendung kleiner Musiksequenzen ohne Erlaubnis der Urheber stelle nur einen geringfügigen Eingriff in die Urheberrechte dar. Die Luxemburger Richter urteilten jetzt: Grundsätzlich stelle die Nutzung eines – auch nur sehr kurzen – Audiofragments, welches aus einem Musikstück eines anderen Künstlers kopiert wird, „eine teilweise Vervielfältigung“ eines urheberrechtlichen Werkes dar. Es gebe jedoch auch zugunsten der Kunstfreiheit Ausnahmen. So dürfe ein Musiker ohne Genehmigung Musikfragmente anderer Künstler für sein eigenes Werk übernehmen, „um es in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form in ein neues Werk einzufügen“.

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