Düsseldorf Kirche streitet über Geschiedene

Düsseldorf · In der katholischen Kirche ist eine Debatte um den Umgang mit jenen Christen entbrannt, die sich haben scheiden lassen und wieder heirateten. Nach Kirchenrecht sind sie von der Kommunion und der Buße ausgeschlossen.

Das Besondere an der jüngsten Reformdebatte in der katholische Kirche ist: Sie kommt nicht von unten, nicht vom Kirchenvolk, und sie entfaltet ihre Wirkung auch keineswegs vom kirchenvolksbewegten Rand. Die aktuelle Diskussion um den Umgang mit sogenannten wiederverheirateten Geschiedenen kommt hierzulande aus dem Innern der Kirche: von diversen Priesterinitiativen, die in Österreich ihren Ursprung haben und schnell in Deutschland Nachahmer fanden. In Freiburg etwa und jüngst auch in Köln. Diese Initiative positionierte sich in dieser Woche unter anderem mit dem Protest für eine glaubwürdige Kirche: "Nein, wenn das Kirchenrecht ein allzu hartes und unbarmherziges Urteil spricht: über Geschiedene, die eine neue Ehe wagen." Das Erzbistum hat reagiert und für heute Gespräche mit den Priestern angeboten.

Es bewegt sich plötzlich etwas in der Kirche, auch dadurch, dass ein prominenter Würdenträger wie der Berliner Erzbischof, Rainer Maria Kardinal Woelki, jetzt in der "Zeit" verlauten ließ, man müsse "praktikable Wege zum Wohle der Menschen" finden und leide auf Seiten der Kirche bisweilen "an einem falschen Perfektionismus". Das beschreibt eine nicht unerhebliche Gratwanderung des Priesters: Einerseits ist er Seelsorger, ein Praktiker, der in seiner Gemeinde immer schon beim begründeten Einzelfall Ausnahmen machte. Auf der anderen Seite aber steht das unmissverständliche und weltweit gültige römisch-katholische Kirchenrecht von 1983. In Kanon 1134 heißt es dazu: "Aus einer gültigen Ehe entsteht zwischen den Ehegatten ein Band, das seiner Natur nach lebenslang und ausschließlich ist." Mit der Konsequenz, dass derjenige eine ungültige Ehe schließt, der "durch das Band einer früheren Ehe gebunden ist". Wiederverheiratete Geschiedene sind darum sowohl von der Kommunion als auch von der Beichte, der Absolution ausgeschlossen.

Das ist nicht kirchenpolitisch, sondern theologisch begründet: "Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen", hat Jesus gesagt und damit den Ehebund zum Zeichen des Gottesbundes gemacht. Die unverbrüchliche Treue zweier Christen wird zum Abbild der Treue des Herrn. Darum ist die Ehe ein Sakrament des Heils und wird mit den Sakramenten der Buße und der Eucharistie verknüpft. Das ist keine Kleinigkeit, und ein Seelsorger, der sich darüber hinwegsetzt, muss mit einer Anzeige beim Bischof rechnen.

Zudem hat der Ruf nach einer Reform in der katholischen Kirche eine Art Gegenreform hervorgebracht. Denn in konservativen Kreisen wird befürchtet, dass am Prinzip der Unauflöslichkeit der Ehe gerüttelt wird. So hat das "Netzwerk katholischer Priester" Erzbischof Robert Zollitsch aufgefordert, entschieden gegen Priester vorzugehen, die bei der Ausgabe der Eucharistie vielleicht nicht mehr ganz so genau hinschauen.

Befürchtet wird eine "Kirche als Versöhnungsgemeinschaft", wie es der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff unlängst forderte. Hinter diesem Schlagwort steht eine Geste der Barmherzigkeit: nämlich die Einladung zur vollen Teilnahme am eucharistischen Mahl. Eine solche offene Haltung aber würde dann nicht nur die Gruppe der wiederverheirateten Geschiedenen meinen, sondern müsste auch evangelische Christen berühren. Plötzlich könnten die Tore, die damit aufgestoßen werden, sehr groß sein.

Auf baldige Reformen zu hoffen aber wäre nicht nur deshalb verwegen: Eine barmherzige Kirchenpraxis in dieser Frage hat bereits die Würzburger Synode mit Nachdruck gefordert – und die tagte von 1971 bis 1975.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort