Kein Schadenersatz für verschwundenen Renoir-Druck
Dortmund (dapd). Das Land Nordrhein-Westfalen muss keinen Schadenersatz in Millionenhöhe für eine bei der Staatsanwaltschaft Essen spurlos verschwundene Pastellzeichnung des französischen Impressionisten Pierre-Auguste Renoir zahlen.
Die 25. Zivilkammer beim Landgericht Dortmund wies die Klage des Eigentümers auf Zahlung von 32 Millionen Euro ab. Steuerfahnder hatten das knapp 50 mal 34 Zentimeter große Bild 2004 bei einem Mann aus Kroatien beschlagnahmt und im Tresor der Staatsanwaltschaft Essen gesichert, weil sie seinerzeit schon Zweifel an der Echtheit des Renoir-Werkes hatten. Was dann genau passierte, ist nicht geklärt. Fest steht nur: "Das Bild ist weg!", wie die vorsitzende Richterin Yasmin Tilmans in der Verhandlung erklärte. Die Kunsthistorikerin und Gutachterin Mayme Neher stellte fest, dass das verschwundene Blatt namens "Mädchen mit Orange" sei nicht einmal einer von 500 Drucken des Originals, sondern eine Kopie des Faksimile. "In diesem Fall tendiert der Wert gegen Null", sagte die Expertin.