Deutschland tritt UNESCO-Konvention bei Kampf gegen illegalen Kulturhandel

Berlin (rpo). Der UNESCO-Konvention gegen den illegalen Handel mit Kulturgut tritt die Bundesregierung bei. Es sei unter anderem eine Folge des Eindrucks der Museumsplünderungen im Irak.

<P>Berlin (rpo). Der UNESCO-Konvention gegen den illegalen Handel mit Kulturgut tritt die Bundesregierung bei. Es sei unter anderem eine Folge des Eindrucks der Museumsplünderungen im Irak.

Nach jahrelangem Zögern werde Deutschland auf Initiative von Kulturstaatsministerin Christina Weiss (parteilos) das seit 1970 bestehende Abkommen in den kommenden Monaten ratifizieren. Das kündigte der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Klaus-Dieter Lehmann, am Sonntag zum Abschluss einer internationalen Konferenz zur "illegalen Archäologie" in Berlin an.

Die Konvention über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung des illegalen Handels mit Kulturgütern haben bereits 97 Staaten ratifiziert. Sie setzt vor allem auf staatliche Kontrollen. Nach einem Beschluss der Berliner Konferenz sollte in Zukunft zusätzlich allen Kulturgütern, die gehandelt oder ausgeliehen werden, ein so genannter Antikenpass beigefügt werden. Darin sollen unter Aufsicht von Experten der Ursprung der Objekte sowie alle bisherigen Besitzer verzeichnet werden. Museen, Forschungsstellen und Wissenschaftler sollen dann nur Güter mit einem solchen Schein erwerben dürfen.

Der illegale Handel mit archäologischen Objekten steht weltweit an dritter Stelle nach Drogen- und Waffenhandel, hieß es auf der Konferenz. In der kommenden Woche will der Internationale Museumsrat (ICOM) im Internet eine "schwarze Liste" mit den im Irak gestohlenen Kulturgütern veröffentlichen. Es seien bereits zahlreiche Objekte im Umlauf, die zur Zeit vor allem privaten Sammlern angeboten würden, sagte ICOM-Generalsekretär Manus Brinkman. Zahlen wollte Brinkman unter Verweis auf die ungesicherte Informationslage nicht nennen.

Bei Kulturgütern Ursprungsnachweis von den Verkäufern fordern

Nur wenn Museen bei dem Erwerb antiker Kulturgüter den Ursprungsnachweis von den Verkäufern forderten, könne der illegale Transfer mit archäologischen Schätzen eingedämmt werden, betonte Wolf-Dieter Heilmeyer, Direktor der Antikensammlung der Staatlichen Museen zu Berlin.

Mit einem lückenlosen Provenienznachweis für jedes archäologische Fundstück würden auch alle im Irak gestohlenen Objekte unverkäuflich. Was beim Kauf eines Autos gelte, müsse auch zum Beispiel für eine römische Vase auf der Kunst- und Antiquitätenmesse in Basel die Regel sein, sagte Heilmeyer, der Gastgeber der Konferenz.

Als "groben Unfug" wies Heilmeyer Forderungen des amerikanischen Kulturrats zurück, die Bestimmungen des Iraks für die Ausfuhr von archäologischen Stücken zu lockern. An diesem Montag und Dienstag wollen auf einer Nachfolgekonferenz in Bonn Experten über die Folgen von Plünderungen von Museen und archäologischen Stätten in Krisenregionen beraten. (Internet: Museumsrat http://www.icom-deutschland.de/)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort