Düsseldorf Achenbach bald schon Freigänger?

Düsseldorf · Zur Taufe seines Enkels will er kommen. BGH lässt Revision nicht zu.

Helge Achenbach am Tag des Urteils im Landgericht Essen
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Helge Achenbach am Tag des Urteils

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Foto: dpa, ve fpt

Morgen ist es auf den Tag zwei Jahre her, dass man den einst weltgewandten Kunstberater am Flughafen Düsseldorf festnahm. Doch die anschließende Untersuchungshaft ist für Helge Achenbach erst jetzt vorbei. Weil über die Revision, die der 64-Jährige gegen das Urteil eingelegt hatte, erst jetzt befunden wurde: Der Bundesgerichtshof hat sie abgewiesen, "im Wesentlichen verworfen", wie Achenbachs Anwalt Thomas Elsner mitteilt.

Somit bleibt die im März 2015 verhängte Freiheitsstrafe wegen Betrugs von sechs Jahren rechtskräftig. Achenbach habe sich innerlich schon darauf eingestellt, gibt der Anwalt weiter. "Sein Blick ist nach vorne gerichtet." Auch Dorothee Achenbach machte gestern einen gefassten Eindruck. Weder ihr Mann noch sie seien über die abgeschmetterte Revision geschockt, sagte sie, man habe fast damit gerechnet. "Warum sonst hätte sich die Untersuchungshaft so lange hingezogen?"

Auf jeden Fall gebe es wieder Perspektiven, sagt Dorothee Achenbach. Ihr Mann werde aus der JVA Essen in den Regelvollzug verlegt. Ab sofort hoffen sie auf den offenen Vollzug. Ende August wird das dritte in Abwesenheit des Großvaters geborene Enkelkind getauft. Bei dem Familienfest wäre Helge Achenbach gerne mal wieder dabei, spätestens aber Weihnachten. Sollte der prominente Insasse - wie schon Hoeneß oder Middelhoff - mit seinem Antrag erfolgreich sein, dann würde er Freigänger, könnte einer geregelten Tätigkeit nachgehen und müsste nur nachts in die JVA zurückkehren. Wahrscheinlich wird er sich in der Flüchtlingshilfe engagieren.

Thorsten Nolting, Pfarrer der Düsseldorfer Diakonie, hat Achenbach in der JVA besucht und von den Projekten mit Flüchtlingen erzählt. Das habe den Sozialpädagogen begeistert, sagt Nolting, er habe ihm einen Job angeboten. In das Flüchtlingsprojekt der Diakonie fließt auch der Erlös des von Achenbach zur Auktion eingereichten Erstlingswerkes. "Spirit of Freedom" heißt das Bild, das am 18. Juni bei Van Ham versteigert wird.

Solche Einkünfte, sagt ein Sprecher des NRW-Justizministeriums, werden während einer Inhaftierung den Gefangenen auf den für sie geführten Konten der JVA gutgeschrieben. Achenbachs mögliche neue Einnahmequelle als Kunstmaler interessiert auch die Anwälte von Babette Albrecht, die ihn auf rund 20 Millionen Euro Schadenersatz verklagt hatte. Man habe die Angelegenheit noch nicht abschließend geprüft, gibt sich aber großzügig: "Wenn es denn für einen guten Zweck sein soll..."

(RP)
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