Förderung deutscher Filme Urteil: Kinoketten müssen weiter zahlen

Karlsruhe · Kinobetreiber müssen die Produktion deutscher Spielfilme weiterhin mit einer Zwangsabgabe von bis zu drei Prozent ihres Nettoumsatzes fördern.

Die Kinocharts aus Deutschland
7 Bilder

Die Kinocharts aus Deutschland

7 Bilder

Die vom Bund geregelten Sonderabgaben an die Filmförderungsanstalt (FFA) sind verfassungsgemäß, obwohl sie neben der Förderung der deutschen Filmwirtschaft auch kulturelle Zwecke verfolgen, die eigentlich Aufgabe der Länder sind, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil.

Damit scheiterten die Klagen von mehreren Kinobetreibern. Sie hatten sich dagegen gewehrt, dass sie mit Fernsehsendern und Video-Verleihern die Filmförderungsanstalt (FFA) finanzieren müssen. Als Bergründung hatten sie angeführt, dass sie kein Interesse an deutschen Spielfilmen hätten, da sie hauptsächlich wirtschaftlich erfolgreiche Filme aus internationaler Produktion zeigten.

Kinos seien "Wirtschaftsunternehmen und keine studentischen Filmclubs - wenn künstlerisch anspruchsvolle Filme gefördert werden sollen, dann mit Steuergeldern", hatte der Klägervertreter Claus Binder bei der mündlichen Verhandlung im vergangenen Oktober erklärt.

Die Verfassungshüter wiesen dies nun zurück: Im Jahr 2004, dem Ausgangspunkt des Streits, habe der Marktanteil deutscher Filme, gemessen an den Zahlen der Kinobesucher, bei 23,8 Prozent gelegen. Deutlicher als durch diese Zahl könne die Kinowirtschaft ihr Interesse an deutschen Filmen nicht bekunden, heißt es im Urteil.

(AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort