Urteil zum Markenschutz "Fack Ju Göhte" verstößt gegen gute Sitten

Luxemburg · "Fack Ju Göhte" kann nicht als Wortmarke geschützt werden. Der Filmtitel sei zu vulgär, entschied das Gericht der Europäischen Union. Daran ändere auch das "Göhte" nichts, urteilten die Richter.

 Elyas M'Barek in einer Szene des Films "Fack ju Göhte 3".

Elyas M'Barek in einer Szene des Films "Fack ju Göhte 3".

Foto: dpa, jkn sab

Die Constantin Film Produktion GmbH wollte den Titel ihrer Erfolgsfilme 2005 als EU-Marke eintragen lassen. Der Markenschutz sollte unter anderem für Körperpflegeartikel, Schmuck, Schreibwaren, Kleidung, Spiel- und Sportartikel, bestimmte Lebensmittel und Getränke sowie für Telekommunikation und Unterhaltung gelten. Das EU-Markenamt EUIPO im spanischen Alicante lehnte dies jedoch ab. Die angemeldete Marke verstoße gegen die guten Sitten, lautete die Begründung. Dagegen klagt Constantin Film.

In erster Instanz wies nun das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg die Klage ab. Der Umstand, dass der Film "Fack Ju Göhte" seit seinem Kinostart von mehreren Millionen Menschen gesehen worden sei, bedeute nicht, dass Verbraucher von dem Filmtitel als Marke nicht schockiert sein könnten. Der deutsche Filmtitel verstoße gegen die guten Sitten. Der englische Ausdruck "fuck you" sei vulgär, das sei der Titel auch, trotz des Zusatzes "Göhte", urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch. Der Filmtitel könne daher nicht als Wortmarke geschützt werden.

Das war die Premiere von "Fack Ju  Göhte 3"
13 Bilder

Das war die Premiere von "Fack Ju Göhte 3"

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Foto: dpa, hoe hjb

"Fack Ju Göhte 3" war mit fast sechs Millionen Besuchern der mit weitem Abstand erfolgreichste Kinofilm 2017 in Deutschland. Hauptdarsteller der Trilogie ist Elyas M'Barek. Die Constantin Film Produktion GmbH kann nun innerhalb von zwei Monaten noch vor den letztinstanzlichen Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.

Rechtssache T-69/17

(wer)
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